Der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen hat am Montag, 18. November, das Maßnahmenkonzept für den Lärmaktionsplan der Stufe 4 beschlossen. Die endgültige Fassung des Plans soll bis spätestens Sommer 2025 vorliegen. Mit der Zustimmung folgt der Gemeinderat der Empfehlung der Straßenverkehrsbehörde, alle Maßnahmen des Konzepts abzuwarten und keine Einzelmaßnahmen vorzuziehen.
Geschwindigkeitsreduktionen im Fokus der Lärmminderung
Das Grobkonzept sieht als ersten Schritt eine Wirkungsanalyse von Geschwindigkeitsreduzierungen vor. Im zweiten Schritt werden mögliche Lärmminderungsmaßnahmen geprüft und gegeneinander abgewogen. Zu den Optionen gehören lärmmindernde Straßenbeläge, eine angepasste Straßenraumgestaltung sowie Maßnahmen zur Abschirmung.
Besonders untersucht wird eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf stark befahrenen Straßen wie der B 31 alt, der Zeppelinstraße oder der Lindauer Straße. Geplant ist, die Geschwindigkeit ganztägig auf 50 km/h zu begrenzen, statt der bisher erlaubten 70 km/h. Auch entlang der B 31 Ost und bei der Flugplatzstraße wird die Reduzierung von 80 auf 50 km/h überprüft.
Umfangreiche Analyse: Mehr als das gesetzliche Minimum
Die Stadt Friedrichshafen geht mit ihrem Lärmaktionsplan über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Statt nur Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 8.200 Fahrzeugen täglich zu berücksichtigen, untersucht die Stadt alle Straßenzüge mit mindestens 3.000 Fahrzeugen pro Tag. Dadurch steigt die Anzahl der untersuchten Straßenkilometer von den gesetzlich vorgeschriebenen 28,5 auf 78 Kilometer.
Bürgerbeteiligung: Informationsveranstaltung Anfang des Jahres
Die Inhalte des Grobkonzepts werden in einer Bürgerinformationsveranstaltung Anfang des nächsten Jahres vorgestellt. Die Stadt lädt alle Interessierten ein, sich über die geplanten Maßnahmen zu informieren und Fragen zu stellen.
Neue Möglichkeiten durch geänderte Straßenverkehrsordnung
Zusätzlich zu den Maßnahmen des Lärmaktionsplans bietet die neue Straßenverkehrsordnung weitere Optionen: Tempo 30 kann jetzt vor Fußgängerüberwegen, Kindergärten, Spielplätzen sowie auf Schulwegen eingeführt werden. Auch vor Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern sind Geschwindigkeitsreduzierungen möglich. Diese Anpassungen schließen Lücken zwischen bestehenden Geschwindigkeitszonen und erhöhen die Verkehrssicherheit.
Weitere Informationen zum Lärmaktionsplan finden Sie online unter www.lap.friedrichshafen.de.
(Pressemitteilung: Stadt Friedrichshafen)