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Kostenlose Beratung bei Wildtierproblemen Fuchs im Garten, Marder auf dem Dachboden? Hilfe im Bodenseekreis

Lesezeit 2 Minuten
Füchse und andere Wildtiere tauchen immer wieder in Wohngebieten auf. Bei Fragen oder Problemen hilft der Wildtierbeauftragte des Bodenseekreises.
Füchse und andere Wildtiere tauchen immer wieder in Wohngebieten auf. Bei Fragen oder Problemen hilft der Wildtierbeauftragte des Bodenseekreises. (Bild: Steve Midgley / iStock / Getty Images Plus)

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Füchse, Marder und Wildschweine sorgen auch in Wohngebieten für Konflikte. Im Bodenseekreis hilft ein Wildtierbeauftragter kostenlos bei Fragen und Problemen mit den Tieren.

Ob Marder auf dem Dachboden, Wildschweine im Garten oder Füchse in Wohngebieten: Wenn Wildtiere Menschen zu nahe kommen, ist nicht immer klar, wie man damit umgehen soll. Im Bodenseekreis können sich Betroffene an Elmar Reisch vom Forstamt wenden. Als Wildtierbeauftragter berät er grundsätzlich kostenlos und unterstützt dabei, geeignete Lösungen zu finden.

Dabei geht es nicht nur darum, unerwünschte tierische Besucher von Grundstücken oder aus Gebäuden fernzuhalten. Reisch hilft auch, das Verhalten der Tiere zu verstehen, Ursachen für Konflikte zu erkennen und Probleme langfristig zu vermeiden. Je nach Situation entwickelt er entsprechende Maßnahmen und Konzepte.

Elmar Reisch ist der Wildtierbeauftragte des Bodenseekreises.
Elmar Reisch ist der Wildtierbeauftragte des Bodenseekreises. (Bild: Landratsamt Bodenseekreis)

Was hilft gegen Wildtiere im Wohngebiet?

Häufig können bereits vorbeugende Maßnahmen dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden. In manchen Fällen ist es sinnvoll, das Verhalten der Tiere zunächst genauer zu beobachten. Dafür können beispielsweise Wildkameras eingesetzt werden.

Bei Schäden sowie bei der Untersuchung von Kot und Tierspuren können zusätzlich Fachleute des Landwirtschaftlichen Zentrums Baden-Württemberg (LAZBW) und der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) unterstützen.

Stadtjäger nur als letztes Mittel

Reichen vorbeugende Maßnahmen nicht aus und liegen Schäden oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor, kann auch eine Bejagung durch ausgebildete Stadtjäger infrage kommen.

Diese Möglichkeit gilt allerdings als letztes Mittel und erfolgt in enger Abstimmung mit der unteren Jagdbehörde und dem Wildtierbeauftragten.

Die Funktion des Wildtierbeauftragten ist im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg (JWMG) verankert. Ziel ist ein fachlich fundierter und möglichst konfliktarmer Umgang mit Wildtieren.

Der beim Forstamt des Bodenseekreises angesiedelte Wildtierbeauftragte vermittelt dabei auch zwischen den Interessen der Bevölkerung, der Kommunen, der Jägerschaft und des Naturschutzes. So soll ein möglichst friedliches Zusammenleben von Menschen und Wildtieren gefördert werden.

So erreichen Betroffene den Wildtierbeauftragten

Wer Fragen zu Wildtieren im Siedlungsraum hat oder Unterstützung bei einem Konflikt benötigt, kann sich direkt an Elmar Reisch wenden. Die Beratung ist grundsätzlich kostenlos.

Erreichbar ist der Wildtierbeauftragte telefonisch unter 07541 204-5575 oder per E-Mail an [email protected].

(Quelle: Landratsamt Bodenseekreis)

Schlagwörter

Transparenz

Erstmals veröffentlicht
22.10.2026, 14:24 Uhr

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