Kunst-Förderpreis „jung + gegenständlich“ des Bodenseekreises: Bewerbungen noch bis 7. Januar 2022 möglich

Kunst-Förderpreis „jung + gegenständlich“ des Bodenseekreises: Bewerbungen noch bis 7. Januar 2022 möglich
Ghaku Okazaki, Rainbow Arms, Öl/Lwd., 2019 Förderpreis-Preisträger für Malerei 2020. (Bild: Ghaku Okazaki)

WOCHENBLATT
WOCHENBLATT

Friedrichshafen – Junge Künstlerinnen und Künstler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz haben noch bis zum 7. Januar 2022 die Möglichkeit, sich für den Förderpreis des Bodenseekreises für gegenständliche Kunst zu bewerben.

Berechtigt sind alle, die im kommenden Jahr nicht älter als 35 Jahre werden und eine künstlerische Ausbildung durchlaufen oder bereits abgeschlossen haben. Die drei einzureichenden Werke müssen gegenständlich und in Malerei oder Zeichnung ausgeführt sein. Die Bewerbungen erfolgen zunächst mit digitalen Daten per Post.

Aus den eingegangenen Bewerbungen wählt eine Fachjury die Künstlerinnen und Künstler aus, die an einer Ausstellung in der Galerie Bodenseekreis in Meersburg vom 19. Mai bis zum 2. September 2022 teilnehmen dürfen. Die Jury vergibt auch den Förderpreis, der mit einem Preisgeld von 4.000 Euro dotiert ist.

Außerdem ist damit im Folgejahr eine Einzelausstellung in der Galerie Fähnle in Überlingen verbunden. Das Ausstellungspublikum kann aber auch selbst zur Jury werden und seinen eigenen „Publikumsliebling“ küren, der ein Preisgeld von 1.000 Euro erhält. Zur Ausstellung erscheint ein Katalog, in dem alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer präsentiert werden.

Infos zum Förderpreis und zur Bewerbung: https://www.bodenseekreis.de/bildung-kultur/kultur/galerie-bodenseekreis/foerderpreis-1/

(Pressemitteilung: Stadt Friedrichshafen)