Geflügelpest: Stallpflicht für Hausgeflügel im Bodenseekreis wird verlängert

Das Landratsamt Bodensee verlängert die Stallpflicht für Hausgeflügel.
Das Landratsamt Bodensee verlängert die Stallpflicht für Hausgeflügel. (Bild: Pixabay)

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Im Bodenseekreis wurde mittlerweile bei 23 Möwen die Vogelgrippe (Geflügelpest) labordiagnostisch nachgewiesen. Zum Schutz der Geflügelbestände verlängert das Landratsamt daher das seit Anfang März geltende und landkreisweite Aufstallungsgebot noch einmal bis vorerst 30. April 2023.

Die Stallpflicht gilt sowohl für gewerbliche als auch private und Hobby-Geflügelhaltungen. Für Menschen ist die Tierkrankheit nicht gefährlich. Die vollständige Allgemeinverfügung ist online abrufbar.

Neben Fundorten entlang des Bodenseeufers von Sipplingen bis Kressbronn a. B. wurde zudem bei einer Möwe in Salem die Vogelgrippe nachgewiesen. Die Zahl der gemeldeten toten Vögel ist dennoch rückläufig und mit dem Abzug vieler Wasservögel in ihre Sommer-Brutreviere scheinen die Infektionen langsam zurückzugehen. Durch die verlängerte Aufstallungspflicht soll aber weiter verhindert werden, dass die Infektion auf Nutzgeflügelbestände übergreift.

Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Virusübertragung auf den Menschen als sehr gering ein. In der Regel erkranken nur Vögel. Andere Tiere können das Virus aber weiterverbreiten und eine Infektion ist nicht ausgeschlossen. Daher sollte ein direkter Kontakt von Haustieren – insbesondere Hunden und Katzen – mit toten oder kranken Vögeln vermieden werden.

Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine für Vögel hochansteckende Viruserkrankung. Bei einer Vielzahl von Vogelarten verläuft die Geflügelpest tödlich. Betroffen sind insbesondere Hühnervögel, Greifvögel, Eulen, Krähen und Wasservögel, wie Schwäne, Enten, Gänse, Reiher, Kormorane und Möwen. Tauben und Singvögel sind bisher nicht betroffen.

Die Geflügelhalterinnen und -halter sind aufgerufen, alle Maßnahmen zu treffen, die einen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindern. Auch soll unbedingt darauf geachtet werden, dass Virus nicht über Einstreu, Futter, Tränke, Geräte und Schuhwerk einzuschleppen.

Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel hält und diese noch nicht beim Veterinäramt gemeldet hat, wird aufgefordert, dies schnellstmöglich nachzuholen.

Außerdem werden die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis weiterhin gebeten, aufgefundene verendete oder kranke wildlebende Wasservögel und Greifvögel den jeweiligen Städten oder Gemeinden zu melden. Die Tiere werden dann eingesammelt und im Labor untersucht. Die Tiere und Tierkadaver sollten nicht berührt oder vom Fundort entfernt werden, um eine weitere Verschleppung der Tierseuche zu vermeiden. Außerdem sind auffällige Häufungen von Totfunden und Erkrankungen von Vögeln jeder Art dem Veterinäramt zu melden.

Für Fragen steht das Veterinäramt unter der Telefonnummer 07541 204-5177 montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.

Weitere Informationen unter:

www.fli.dewww.mlr.baden-wuerttemberg.dewww.bodenseekreis.de

(Pressemitteilung: Landratsamt Bodenseekreis)