Das Wasserentnahmeverbot im Bodenseekreis gilt nun bis mindestens 31. August 2026. Künftig ist auch das Schöpfen mit Gießkannen und Eimern aus Flüssen, Bächen und Seen untersagt.
Das seit Ende Mai geltende Wasserentnahmeverbot für Oberflächengewässer wird im Bodenseekreis bis vorerst 31. August 2026 verlängert. Weiterhin untersagt ist das Abpumpen von Wasser aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Triebwerkskanälen sowie aus Weihern und Seen für den Gemeingebrauch und zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen.
Neu ist, dass das Verbot auf die Entnahme mit Handgefäßen ausgeweitet wird. Auch das Schöpfen mit Gießkannen und Eimern ist nun untersagt. Grund dafür sind die seit Wochen anhaltenden Niedrigwasserabflüsse. Hinzu kommen hohe Wassertemperaturen und niedrige Sauerstoffgehalte infolge der anhaltenden Hitze, wodurch sich die Lebensbedingungen für Wasserlebewesen weiter verschlechtern. Vom Verbot ausgenommen bleiben Entnahmen aus dem Bodensee und aus dem Grundwasser im genehmigten Umfang sowie Wasser für das Tränken von Vieh.
Niedrigwasser könnte sich weiter verschärfen
In den Gewässern des Bodenseekreises werden derzeit extrem niedrige Wasserstände gemessen. Zwar könnten vorhergesagte Gewitter die Lage kurzfristig und örtlich entspannen, für eine nachhaltige Erholung der Pegel wären jedoch über einen längeren Zeitraum flächendeckende und ergiebige Niederschläge erforderlich. Die aktuellen Wetterprognosen lassen dies nicht erwarten.
Nach den Vorhersagen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) beginnt der Monat Juli voraussichtlich trocken. Das Landratsamt geht deshalb derzeit davon aus, dass die Niedrigwassersituation in den oberirdischen Gewässern im Kreisgebiet anhalten oder sich weiter verschärfen wird.
Trocknet ein Gewässer aus, verlieren sämtliche dort lebenden Wasserorganismen ihren Lebensraum. Wer das Verbot missachtet, muss deshalb mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Ausnahmen bleiben möglich
Sollten sich die Wasserstände nachhaltig verbessern, kann die Allgemeinverfügung gegebenenfalls vorzeitig aufgehoben werden. Darüber hinaus können bei der unteren Wasserbehörde in Einzelfällen Ausnahmen vom Entnahmeverbot beantragt werden. In den vergangenen Wochen war dies an einzelnen Gewässern, insbesondere an der Argen, zeitweise aufgrund punktueller Niederschläge und eines ausreichenden Wasserdargebots möglich.
Auch Wassersportler sollen Rücksicht nehmen
Nicht nur Wasserentnahmen belasten die Natur bei Niedrigwasser. Auch der Wassersport auf Gewässern wie der Schussen wirkt sich in dieser Situation aus. Das Amt für Wasser- und Bodenschutz hat deshalb mit Kanuverleihern der Region vereinbart, bei Wassermangel keine Touren anzubieten. Bei geringer Strömung und häufigen Grundberührungen sei der Freizeitwert ohnehin eingeschränkt. Die Wasserbehörde bittet deshalb auch private Paddler, auf geeignete Gewässer auszuweichen.
Die verlängerte Allgemeinverfügung ist online unter bodenseekreis.de abrufbar. Sie wurde mit dem Landkreis Ravensburg abgestimmt.
(Quelle: Landratsamt Bodenseekreis)