Gerade in den Sommermonaten werden mittlerweile bei Geburtstagsfeiern, Sommerfesten oder sonstigen Anlässen immer öfter private und nicht angemeldete Feuerwerke mit Leuchtraketen und Böllern abgebrannt. Was für die einen Ausdruck der Lebensfreude, kann für Nachbarn, Kleinkinder oder auch Tiere zur nervlichen oder gesundheitlichen Belastung werden.
Die Häufung der Lärm-Ereignisse strapaziert auch die Toleranz, insbesondere wenn man aus dem Schlaf gerissen wird, weil der Abschuss erst in den späten Abendstunden erfolgt. Dennoch werden solche Verhaltensüberschreitungen oft stillschweigend hingenommen, um Ärger zu vermeiden oder nicht als kleinkariert zu gelten.
Jedoch ist eindeutig: private Feuerwerke sind nach dem 1. Januar bis 30. Dezember des Jahres in fast allen Fällen unzulässig. Die einschlägigen Regelungen dazu finden sich im bundeseinheitlichen Sprengstoffgesetz und in der 1. Sprengverordnung.
Dahingegen unterliegen gewerbliche Feuerwerke, wie beispielsweise beim Laupheimer Heimatfest anderen Voraussetzungen. Sie müssen von professionellen Pyrotechnikern vorab beantragt und behördlich genehmigt werden. Der Betreiber zeichnet für den störungsfreien Ablauf verantwortlich. Die Seltenheit und breitere Akzeptanz solch öffentlicher Ereignisse ist mit der Vielzahl privater Anlässe nicht vergleichbar.
Für private Feuerwerke ist eine Genehmigung deshalb nicht möglich. Auch Ausnahmen beispielsweise für Geburtstage oder (Firmen-)Feiern werden nicht erteilt. Die erforderliche Bedeutung hierfür ist gesetzlich schlicht nicht gegeben. Dies wurde zusätzlich in einem Beschluss des Laupheimer Gemeinderates aus dem Jahr 2005 bekräftigt.
Die genannten Vorschriften dienen der gegenseitigen Rücksichtnahme und schützen das nächtliche Ruhebedürfnis. Sie kommen unmittelbaren Nachbarn oder anderweitig Betroffenen zugute, die die illegale Böllerei andernfalls auch nachträglich zur Anzeige bringen könnten.
Daraus folgt: außerhalb des Jahreswechsels werden folglich nahezu alle privaten Feuerwerke ohne die erforderliche Genehmigung oder Ausnahme gezündet und sind rechtlich illegal. Die Stadtverwaltung Laupheim sieht sich aufgrund der steigenden Anzahl der Vorfälle veranlasst, auf diesen Umstand hinzuweisen und bittet, künftig im Zeitraum von 02. Januar bis 30. Dezember des Jahres keine privaten Feuerwerke mehr zu zünden.
Die Zuwiderhandlung stellt nämlich eine Ordnungswidrigkeit dar, die von den Behörden verfolgt und mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
Weitere Informationen gibt es bei der Stadtverwaltung Laupheim über das zuständige Ordnungsamt.
(Pressemitteilung: Stadt Laupheim)