Elternumfrage zeigt Bedarf Ferienbetreuung in Biberach: Stadt sieht keinen Ausbaubedarf
Die Stadt Biberach sieht derzeit keinen Bedarf, die Ferienbetreuung für Grundschulkinder auszubauen. Eine Elternumfrage zeigt jedoch Informationslücken bei den Angeboten.

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Seit diesem Schuljahr haben Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der auch für die Ferien gilt. Bis zum Schuljahr 2029/2030 wird dieser Anspruch schrittweise auf alle Grundschulklassen ausgeweitet. Die Stadt Biberach hat deshalb im Frühjahr Eltern zu ihrem Betreuungsbedarf befragt. Die Ergebnisse wurden nun im Hauptausschuss vorgestellt.
Insgesamt gingen 526 Rückmeldungen ein, davon waren 405 Fragebögen vollständig ausgefüllt. Amtsleiter Julian Adler vom Amt für Bildung, Betreuung und Sport erläuterte die Ergebnisse. Demnach benötigt der überwiegende Teil der Eltern während der Ferien keine ganztägige Betreuung. Für viele Familien reicht ein Angebot bis 14 Uhr aus.
Besonders gefragt sind Betreuungsplätze in der ersten Woche der Osterferien sowie in der ersten, zweiten und sechsten Woche der Sommerferien.
Stadt sieht sich bei der Ferienbetreuung gut aufgestellt
In Biberach gibt es bereits zahlreiche Ferienangebote von Kultureinrichtungen, Vereinen und weiteren Trägern. Nach Einschätzung der Stadtverwaltung decken diese den aktuellen Bedarf weitgehend ab.
„Wir sind gut aufgestellt dank einem vielfältigen Angebot von Kultureinrichtungen, Vereinen, Trägerinnen und Trägern“, erklärte Adler. Die verschiedenen Anbieter seien gut miteinander vernetzt, wodurch Bildung, Betreuung und Kultur eng zusammenwirkten.
Auch mit der Qualität der Angebote zeigte sich der Amtsleiter zufrieden. „Die Qualität der Angebote ist sehr hoch“, sagte Adler. „Dies führt zu einer großen Zufriedenheit bei den Eltern.“
Städtische Horte und Ferienprogramm „Ideenreich“
Neben den weiteren Ferienangeboten betreibt die Stadt drei Hortstandorte an der Birkendorf-, der Braith- und der Gaisental-Grundschule. Dort werden Kinder an Ferientagen ganztägig betreut.
Wie die städtischen Kindergärten mit Ganztagsangebot sind auch die Horte an 27 Tagen im Jahr geschlossen. Die verbleibenden sieben Tage, die zur vollständigen Erfüllung des Rechtsanspruchs fehlen, können Eltern über andere Ferienangebote abdecken.
Dazu gehört das Programm „Ideenreich“ der Volkshochschule (vhs), das sich vor allem an Kinder von Biberacher Grundschulen ohne Hort richtet. Gemeinsam mit verschiedenen Biberacher Unternehmen bietet die vhs in vier Ferienwochen pro Jahr ein Betreuungsprogramm an.
Insgesamt stehen 145 Plätze zur Verfügung. Davon kann das Amt für Bildung, Betreuung und Sport 35 Plätze belegen. Dieses städtische Kontingent wurde bislang nur teilweise ausgeschöpft. Bei den Anmeldungen der beteiligten Unternehmen zeigt sich dagegen eine stärkere Nachfrage.
„Die Gesamtzahl an Plätzen ist gut genutzt“, berichtete Bildungs- und Kulturdezernentin Verena Fürgut.
Jeder dritte Befragte kennt die Angebote nicht
Da sowohl beim Programm „Ideenreich“ als auch bei weiteren Ferienangeboten noch Plätze frei sind, sieht die Stadtverwaltung derzeit keinen unmittelbaren Bedarf, zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten zu schaffen.
Die Entwicklung soll dennoch im Blick bleiben. „Wir werden die Entwicklung der Nachfrage in den kommenden Jahren aber kontinuierlich beobachten“, erklärte Adler.
Fürgut wies darauf hin, dass zwischen dem gesetzlichen Rechtsanspruch und der tatsächlichen Nachfrage unterschieden werden müsse. „Am Freitagnachmittag gibt es beispielsweise fast keinen Bedarf.“
Handlungsbedarf sieht die Verwaltung dagegen bei der Information der Eltern. Laut Umfrage wussten 33 Prozent der Befragten bislang nichts von den bestehenden Ferienangeboten in Biberach. Deshalb soll die Öffentlichkeitsarbeit ausgebaut werden.
Neue Regeln für die Schulkindbetreuung ab September 2027
Unabhängig von der Ferienbetreuung hat der Gemeinderat einstimmig eine Neuregelung für die städtische Schulkindbetreuung beschlossen.
Derzeit werden an den acht städtischen Grundschulen rund 700 Kinder betreut. Ab September 2027 gilt für sie eine einheitliche Benutzungs- und Gebührensatzung, die künftig auch die bislang separat geregelte Hortbetreuung einschließt.
Zudem soll die Anmeldung zur Schulkindbetreuung über ein digitales Portal erfolgen. Auch die Bestimmungen zu Betreuungszeiten, Kündigungen und Gebühren werden angepasst.
Langfristig sollen die Gebührenmodelle stärker vereinheitlicht werden. Bislang bestehen Unterschiede zwischen der Hortbetreuung und der übrigen Schulkindbetreuung.
(Quelle: Stadt Biberach)
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Was bedeutet das?Transparenz
- Erstmals veröffentlicht
- 05.11.2026, 18:00 Uhr





