Wer verreisen möchte, sollte jetzt seine Ausweisdokumente prüfen. Das Bürgeramt empfiehlt, Reisepässe und Personalausweise frühzeitig auf ihre Gültigkeit zu kontrollieren.
Bis zu den Sommerferien ist es nicht mehr lang. Damit dem Urlaub nichts im Wege steht, rät das Bürgeramt dazu, rechtzeitig die Gültigkeit von Reisepässen und Personalausweisen zu überprüfen und gegebenenfalls neue Dokumente zu beantragen.
Für Reisen benötigen Erwachsene, Jugendliche und Kinder jeden Alters ein eigenes Ausweisdokument. Kinderreisepässe werden seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt. In Deutschland wird deshalb nur noch zwischen zwei Altersgruppen unterschieden: Personen von null bis 24 Jahren sowie Personen ab 24 Jahren. Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal sechs Jahre gültig. Für Personen ab 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer zehn Jahre. Kinderreisepässe, die vor dem 1. Januar 2024 ausgestellt wurden, können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiter genutzt werden, sofern das Kind auf dem Foto noch eindeutig zu erkennen ist.
Drei bis vier Wochen Bearbeitungszeit
Nach der Beantragung dauert es in der Regel drei bis vier Wochen, bis das Bürgeramt den Personalausweis oder Reisepass von der Bundesdruckerei erhält. Die Dokumente sollten daher rechtzeitig vor Reisebeginn im Bürgeramt des Rathauses beantragt werden.
Ein Termin muss vorab online auf termin.biberach-riss.de oder telefonisch unter 07351/51-100 reserviert werden.
Die Gebühr für einen regulären Reisepass mit 32 Seiten beträgt für Personen ab 24 Jahren 70 Euro. Personen bis zum 24. Lebensjahr zahlen 37,50 Euro. Für einen neuen Personalausweis werden bei Personen unter 24 Jahren 27,60 Euro fällig. Ab 24 Jahren kostet dieser 46 Euro.
Diese Unterlagen werden benötigt
Für die Beantragung müssen ein Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden, auch wenn das Dokument bereits ungültig oder abgelaufen ist. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Ausweisdokumente der Eltern vorzulegen. Bis zum 18. Lebensjahr ist zudem eine Zustimmungserklärung beider Elternteile beziehungsweise eine Sorgerechtserklärung erforderlich.
Außerdem wird ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild benötigt. Dieses kann auch direkt vor Ort im Rathaus erstellt werden.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zur Beantragung von Reisepass und Personalausweis gibt es im Serviceportal der Stadt Biberach biberach-riss.de.
(Quelle: Stadt Biberach)