Wohngeldantrag Antrag auf Mietzuschuss kann ab sofort online gestellt werden

Der Antrag auf Mietzuschuss kann ab sofort online gestellt werden//Symbolbild.
Der Antrag auf Mietzuschuss kann ab sofort online gestellt werden//Symbolbild. (Bild: picture alliance / Rolf Kosecki | Rolf Kosecki)

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Das Landratsamt Biberach bietet einen weiteren Service digital an: Ab sofort können Kunden der Wohngeldstelle online einen Antrag auf Mietzuschuss stellen.

Eine Terminvereinbarung zur Abgabe des Antrags ist damit nicht mehr nötig. Der Online-Antrag ist auf der Homepage des Landratsamts Biberach unter www.biberach.de/wohngeldbeantragen hinterlegt. Dort gibt es auch Informationen zu den Voraussetzungen, erforderlichen Unterlagen und zum Verfahrensablauf. Die Bürgerinnen und Bürger können den Wohngeldantrag mit allen Anlagen digital erfassen und an die zuständige Wohngeldbehörde senden. 

Die Anträge auf Lastenzuschuss sind weiterhin in Papierform zu stellen. Hier gibt es noch keinen digitalen Antrag.

Wohngeld ist eine Sozialleistung, die Bürgerinnen und Bürger mit einem geringen Einkommen erhalten können. Dabei unterscheidet man zwischen dem Mietzuschuss, den Mieterinnen und Mieter einer Wohnung beantragen können, und dem Lastenzuschuss, den Eigentümerinnen und Eigentümer einer selbst genutzten Wohnung beziehungsweise eines selbst genutzten Hauses erhalten können. Das Wohngeld soll einkommensschwachen Bürgern helfen, ihre Wohnkosten zu tragen.

Eine erste, unverbindliche Einschätzung, ob ein Anspruch auf Wohngeld vorliegen könnte, gibt ein Rechner unter www.smart-rechner.de/wohngeld/rechner.php.

Das Kreissozialamt weist darauf hin, dass jedoch jeder Wohngeldantrag immer einer Einzelfallprüfung unterliegt.

(Pressemitteilung: Landratsamt Biberach)