In der heutigen Mitgliederversammlung wurde der Vorstand der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft e.V. (BWKG) für die kommenden zwei Jahre neu gewählt. Heiner Scheffold, Landrat des Alb-Donau-Kreises, wurde als Vorstandsvorsitzender der BWKG für weitere zwei Jahre bestätigt. Scheffold ist seit 2021 BWKG-Vorstandsvorsitzender.
Als stellvertretende Vorsitzende wurden gewählt:
- Bettina Lisbach, Bürgermeisterin der Stadt Karlsruhe
- Thomas Brobeil, Geschäftsführer, Vinzenz von Paul Hospital gGmbH, Rottweil
- Bernd Rühle, Geschäftsführer, Diakonie-Klinikum Stuttgart
- Heiko Stegelitz, Geschäftsführer der Parkinson-Klinik Ortenau GmbH & Co. KG Wolfach
Bettina Lisbach wurde erstmals zur stellvertretenden Vorsitzenden des BWKG-Vorstands gewählt.
Wer ist die BWKG?
Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) ist ein Zusammenschluss von 472 Trägern mit 193 Krankenhäusern, 131 Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie 830 Pflegeeinrichtungen (davon 128 ambulante Pflegedienste und 59 Einrichtungen der Eingliederungshilfe), die insgesamt über mehr als 133.826 Betten/Plätze und ambulante Behandlungskapazitäten verfügen und über 250.000 Mitarbeiter beschäftigen. Die BWKG steht Einrichtungen unabhängig von deren Rechtsform und Trägerstruktur offen. Die Mitgliedschaft ist freiwillig.
In der Geschäftsstelle kümmern sich drei Geschäftsbereiche (GBs) um die Fragen der unterschiedlichen Mitgliedseinrichtungen.
„GB 1 Pflegeeinrichtungen, Personal und Recht“
Betreut die Mitgliedseinrichtungen aus der ambulanten und stationären Pflege sowie der Eingliederungshilfe und berät in fachlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Pflegesatzverhandlungen werden unterstützt und begleitet, Konzepte (z.B. zur Digitalisierung) entwickelt sowie Arbeitshilfen und Musterverträge zur Verfügung gestellt.
„GB 2 Rehabilitation und Prävention, Ausbildungsfinanzierung, Organisation der Einrichtungen“
Vertritt die Interessen der ambulanten und stationären Reha-Kliniken, unterstützt sie bei vielfältigen Fragenstellungen, betreut die Ausbildungsfinanzierung und verwaltet den Ausbildungsfonds nach § 17a KHG. Auch das Modellprojekt „Betriebe Gesund Miteinander 2.0 (BeGeM 2.0)“ ist im GB 2 angesiedelt.
„GB 3 Krankenhausfinanzierung und -recht“
Unterstützt die Krankenhäuser und berät in fachlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen der Krankenhausfinanzierung und Planung. Der GB 3 begleitet die Krankenhäuser bei den Budgetverhandlungen und vertritt deren Interessen auf Landes- und Bundesebene. Zudem wirkt der GB 3 in Fachgremien mit und bereitet relevante gesetzliche Bestimmungen auf.