IHK Schwaben informiert über Regelungen zur Ladenöffnung: Was gilt beim Blumenverkauf am Muttertag?

IHK Schwaben informiert über Regelungen zur Ladenöffnung: Was gilt beim Blumenverkauf am Muttertag?
Frische Blumen am Muttertag kaufen macht eine Ausnahmebewilligung möglich. / Symbolbild (Bild: Pixabay)

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Gute Nachrichten für „Last-Minute“-Blumenkäufer: Sie können für ihre Mütter direkt am Muttertag, am Sonntag, 9. Mai, Blumen besorgen. Eine Ausnahmebewilligung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales macht dies möglich.

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat trotz Corona-Beschränkungen eine Ausnahme von den Ladenschlusszeiten für den Muttertag beschlossen. Demnach dürfen in Bayern Floristen und Verkaufsstellen, in denen in erheblichem Umfang Blumen verkauft werden, ihre Geschäfte am Sonntag, 9.Mai, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr öffnen.

„Auch an diesem Tag gilt: Die Art der Ladenöffnung muss mit den aktuell gültigen Corona-Auflagen vereinbar sein“, sagt Rechtsexpertin Eva Schönmetzler von der IHK Schwaben. „Das bedeutet aktuell, dass in diesen Blumenfachgeschäften in der Regel keine vorherige Terminvereinbarung oder der Nachweis eines negativen Corona-Tests erforderlich sind. FFP2-Masken sind dagegen Pflicht.“

Die Ausnahmebewilligung gilt nur für Verkaufsstellen, deren Kerngeschäft die Abgabe von Blumen ist.

(Pressemitteilung Industrie- und Handelskammer Schwaben)