Hass im Netz – Handeln gegen Hater

Hass im Netz – Handeln gegen Hater
Hass, Beleidigungen und Hetze im Netz sind keine Kavaliersdelikte und fallen nicht unter die Meinungsfreiheit. (Bild: Canva)

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Hass, Beleidigungen und Hetze im Netz sind keine Kavaliersdelikte und fallen nicht unter die Meinungsfreiheit. Beziehen Sie Stellung gegen rassistische und menschenverachtende Stimmen und unterstützen Sie die Opfer. Die Polizei gibt Tipps was Sie tun können, wenn Sie selbst betroffen sind oder die Rechte anderer verletzt werden.

Was ist Hassrede?

Hassrede oder auch Hate Speech genannt, bezeichnet strafbare Äußerungen, Kommentare, Abbildungen oder Filmaufnahmen, die eine Person oder Personengruppe aufgrund ihrer Sexualität, religiösen oder ethnischen Zugehörigkeiten bedroht oder beleidigt. Die über das Internet, die sozialen Netzwerke oder per Messenger wie WhatsApp verbreiteten Inhalte, können extremistisch, rassistisch, antisemitisch, sexistisch, homophob, holocaustverleugnend oder gewalt-verherrlichend sein. Solche Inhalte finden sich oft in Kommentarspalten sozialer Netzwerke oder werden auch über sogenannte Fake-Accounts verbreitet.

Jugendliche werden im Netz mit Beleidigungen und Hass konfrontiert

29% der Jugendlichen gaben laut der neuen Ergebnisse der JIM-Studie 2020 an, dass im vergangenen Jahr über die eigene Person falsche oder beleidigende Dinge im Internet verbreitet wurden. Nach Jahren mit stabilen Werten um die 20%, stieg diese Zahl im vergangenen Jahr deutlich. Laut der Autoren der Studie trägt möglicherweise die Corona bedingte höhere Mediennutzung als Ersatz für reale Treffen und Möglichkeiten des sozialen Austausches dazu bei, dass der Wert so deutlich gestiegen ist.

Hass im Netz ist kein Kavaliersdelikt

Mehr als jeder zweite Jugendliche stimmte darüber hinaus der Aussage zu „Mir sind im letzten Monat Hassbotschaften im Internet begegnet“. Auch konnte fast die Hälfte der Jugendlichen von extremen politischen Ansichten und Verschwörungstheorien berichten, denen sie im Netz begegnet sind.

Ist Hate Speech strafbar?

Hasserfüllte Äußerungen sind strafbar, wenn die Grenze der freien Meinungsäußerung überschritten und die Rechte anderer verletzt werden.

Einige mögliche Straftaten im Zusammenhang mit Hate Speech sind:

§ 185 StGB: Beleidigung
§ 86 StGB: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
§ 111 StGB: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
§ 130 StGB: Volksverhetzung
§ 131 StGB: Gewaltdarstellungen
§ 166 StGB: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

Was können Sie gegen Hass und Beleidigung im Netz tun?

  • Hassrede darf nicht ignoriert werden. Beziehen Sie Stellung und widersprechen Sie in zum Beispiel in Kommentarspalten!
  • Sichern Sie Beweise durch Screenshots oder speichern Sie Chatverläufe, um die problematischen Inhalte zu melden.
  • Melden Sie Hass, Hetze und verbale Gewalt konsequent!

Wenden Sie sich an den Betreiber der Plattform und fordern Sie ihn zur Löschung auf. Dies funktioniert in der Regel über ein Kontaktformular oder eine E-Mail. Auf großen Plattformen wie Facebook, YouTube und Twitter hast Du meist auch die Möglichkeit, Inhalte direkt zu melden www.kompass-social.media

Sie können Inhalte auch direkt an die Internetbeschwerdestelle melden!

Selbstverständlich kann jede oder jede auch bei der Polizeidienststelle vor Ort eine Anzeige erstatten oder einen Hinweis auf Täterinnen und Täter geben!

(Quelle: polizeiliche Kriminalprävention)