Verschenkt und Steuern gespart

Verschenkt und Steuern gespart
Ein Haus bauen, es bewohnen und irgendwann der Weiternutzung übergeben. Wie man das am besten regelt, beschreibt die Zeitschrift Finanztest. (Bild: Uwe Strachovsky/be.p)

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Wer eine Immobilie zu vererben hat, sollte sich umfassend informieren

Berlin (be.p) Weil Häuser und Wohnungen im Wert gestiegen sind, ist es sinnvoll, über die Erbschaftsteuer nachzudenken. Die Zeitschrift Finanztest erläutert in ihrer September-Ausgabe, wann eine Schenkung der richtige Weg ist, was Eigentümer von Auslandsimmobilien beachten sollten und wie Patchwork-Familien ihren Nachlass regeln können, um nicht in Streit zu geraten.

Ob die Sorge vor der hohen Erbschaftsteuer berechtigt ist, hängt zum einen vom Wert des Hauses ab, zum anderen von der Anzahl der Erben. Wenn der Vererbende seine Immobilie auf mehrere Köpfe verteilt, zahlen die Erben im besten Fall keine Erbschaftsteuer. Kindern steht ein Freibetrag von je 400.000 Euro zu, Enkeln einer von jeweils 200.000 Euro.

Wenn es nur einen Erben gibt oder der Wert der Immobilie die Freibeträge der Erben überschreitet, kann eine Schenkung sinnvoll sein. Der Vorteil: Der Begünstigte kann seinen persönlichen Freibetrag alle zehn Jahre aufs Neue nutzen. Der Immobilieneigentümer kann natürlich auch mehrere Personen alle zehn Jahre bedenken und damit auch große Vermögen steuerfrei verteilen.

Bei Patchwork-Familien ist ein Testament ratsam, denn sonst gilt die gesetzliche Erbfolge, nach der weder Stiefkinder noch unverheiratete Partner erben. Dringend angeraten ist ein Testament auch bei Auslandsimmobilien. Das Thema „Immobilien vererben“ findet sich in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/immobilienvererben. (be.p)

Wiltrud Zweigler