Unterschiedliche Bewertungen zum Heizkostenzuschuss

Unterschiedliche Bewertungen zum Heizkostenzuschuss
Wegen explodierender Preise: Regierung bringt Heizkostenzuschuss auf den Weg. (Bild; picture alliance / SvenSimon | FrankHoermann/SVEN SIMON)

Die deutlich gestiegenen Energiekosten belasten die Haushalte. Vor allem der einkommensschwache Anteil der Bevölkerung sind von den höher ausfallenden Heiz- und Stromkosten gebeutelt. Nun hat die Bundesregierung beschlossen, dies mit einem einmalig ausgezahlten Heizkostenzuschuss abzufedern. Auch Auszubildende und Studierende sollen davon profitieren.

Ausgezahlt wird der Zuschuss im Sommer, wenn die Abrechnungen für die Heizperiode durch Öl und Gas fällig werden. Anspruch haben Haushalte mit Wohngeld, Auszubildende und Studierende, die BAföG erhalten. Der Zuschuss für Alleinlebende beträgt einmalig 135 Euro, für Zweipersonenhaushalte 175 Euro. Für jedes weitere Familienmitglied werden weitere 35 Euro bereitgestellt. Der Zuschuss an Auszubildende und Studierende beträgt auf Antrag einmalig 115 Euro. Haushalte, die Wohngeld beziehen, bekommen den Zuschuss automatisch.

„Erster Schritt der geplanten Entlastungsmaßnahmen“

Anlässlich des von der Bundesregierung beschlossenen Vorschlages für einen Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger*innen, Studierende und Auszubildende erklärt Dr. Anja Reinalter (Laupheim), grüne Bundestagsabgeordnete für Wahlkreis Biberach:

„Die international massiv gestiegenen Preise für fossile Energie wie Öl, Kohle und Gas haben auch bei uns die Heiz- und Stromkosten in die Höhe schnellen lassen. Um diese Belastungen abzufedern haben Grüne, SPD und FDP in der Bundesregierung jetzt einen Vorschlag für einen Heizkostenzuschuss auf den Weg gebracht. Dieser Heizkostenzuschuss ist nur ein erster Schritt einer ganzen Reihe geplanter Entlastungsmaßnahmen und soll besonders schwer betroffene Haushalte wie Wohngeldempfängern, Auszubildende oder Studierende, die auf Leistungen angewiesen sind, unterstützen. Deutschlandweit betrifft er über 2,1 Millionen Menschen. In den nächsten Wochen und Monaten sollen weitere Entlastungen, wie ein Kindersofortzuschlag, eine faire Beteiligung von Vermietern am CO2-Preis und eine Abschaffung der EEG-Umlagekosten beim Strompreis folgen. Im Bundestag will ich mich für eine schnelle Umsetzung solcher Entlastungen einsetzen. Die massiven Preisschwankungen fossiler Energieträger zeigen für mich deutlich, dass wir den Umstieg auf Erneuerbare Energie enorm beschleunigen müssen, um eine saubere und bezahlbare Energieversorgung sicherzustellen.“

„Sogar der Mieterverein kritisiert die Regelung“

Weniger positiv bewertet MdB Thomas Bareiß (CDU) die beschlossene Entlastung:

„Der von der Bundesregierung beschlossene einmalige Heizkostenzuschuss kann keine Antwort auf die enorm angestiegenen Energiepreise sein! So kritisiert sogar der Mieterverein die Begrenzung der Anspruchsgruppen. Alle stark betroffenen Bürger brauchen eine Entlastung. Gerade junge Familien, mittlere Einkommensgruppen und Rentner sind von der finanziellen Mehrbelastung ohne Aussicht auf Besserung stark betroffen. Wir als CDU/CSU-Fraktion fordern die Abschaffung der EEG-Umlage. Dadurch können alle Privathaushalte und Unternehmen entlastet werden. Von einer schnellstmöglichen Umsetzung haben wir bis dato aber noch nichts gehört. Die Regierung muss endlich liefern – für alle Menschen, die Monat für Monat explodierende Nebenkosten haben. Verbraucherkosten gehören ins Zentrum politischen Handelns! Und dabei ist eine EEG-Umlage erst der Anfang – und keine Einmalzahlung, die umstritten und nicht zu Ende gedacht ist. Solch fehlendes Bewusstsein unter grüner Führung wird den Klimaschutz nicht nur verteuern, sondern auch bremsen.“