Wenn Oma und Opa versuchen, ihre Enkel gegen unliebsame getrenntlebende Elternteile aufzuhetzen, kann das nach hinten losgehen. Es kann sie sogar das Recht auf Umgang mit den geliebten Enkeln kosten.
Berlin (dpa/tmn) – Normalerweise haben Großeltern ein Recht auf Umgang mit ihren Enkeln. Gibt es aber Streit darüber, ist für das Gericht das Kindeswohl entscheidend. Über ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig (Az: 2 UF 47/21) informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Im konkreten Fall leben die Kinder seit der Trennung der Eltern bei der Mutter. Die Großeltern väterlicherseits forderten einen regelmäßigen Umgang mit ihren Enkeln. Das lehnte die Mutter ab und bekam vor Gericht auch Recht für ihre Entscheidung.
Denn ein Umgang mit Oma und Opa würde nicht dem Wohl der Kinder dienen, so das Gericht. Das Verhältnis zwischen Schwiegereltern und Schwiegertochter sei derart zerrüttet, dass ein Umgang nicht zuzulassen sei, da er die Kinder in einen Loyalitätskonflikt stürzen könnte.
Wie das Gericht darauf kam? Die Großeltern hätten sich mehrfach negativ über die Schwiegertochter geäußert, unter anderem über ihre Herkunft und Eignung als Mutter. Auch in dem Verfahren hätten sie eine offenkundig feindselige Haltung ihr gegenüber an den Tag gelegt.