Studie: Mitglieder und Mitarbeiter von Vereinen sind oft unzureichend versichert

Studie: Mitglieder und Mitarbeiter von Vereinen sind oft unzureichend versichert
Auch bei Kulturvereinen, die auf den ersten Blick eher wenig Risikopotenzial bieten, kann es zu bei Veranstaltungen zu Sach- und Personenschäden kommen. (Bild: imaginacioncreativos CCO Public Domain)

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Ob der Sturz eines Besuchers auf der vereisten Vereinsheimtreppe, Brandschäden aufgrund einen falsch aufgestellte Heizlüfter oder ein Verkehrsunfall, verursacht durch die regionale Radsportgruppe: Wie überall im Leben, gibt es auch im Vereinsleben viele Risikofaktoren. Wenn dabei Personen zu Schaden kommen oder hohe Sachschäden entstehen, folgen oft teure Rechtsstreitigkeiten.

Eine gute Vereinshaftpflicht wird bereits vorher aktiv und prüft, ob ein Anspruch Dritter besteht. Laut eigener Aussage halten viele Vereinsmitglieder, -vorstände und -mitarbeiter eine ausreichende Vorsorge zwar für äußerst wichtig, doch der reale Versicherungsschutz wird diesem Anspruch nur selten gerecht.

Die Risiken sind vielen bekannt

Besonders in Klein- und Mittelstädten sind Vereine wichtige Institutionen, die nicht selten das öffentliche Leben entscheidend prägen. Dementsprechend gern engagieren sich Mitglieder oft auch auf einer ehrenamtlichen Basis. Umso ärgerlicher ist es deshalb, wenn es wegen einer versäumten Vorsorge zu Rechtsstreitigkeiten mit Dritten oder Mitgliedern kommt.

Beim alltäglichen Vereinsleben oder kleinen wie auch großen Veranstaltungen kann es nämlich jederzeit zu Unfällen mit Personen oder Sachschäden durch unbedachtes Handeln oder falsche Planung kommen. Für auf diese Weise entstehende Schäden müssen Vereine gegebenenfalls haften. Da bei einem Anspruch auf Schadensersatz durch Dritte die Vereinskasse schneller leer ist als gedacht, sind entsprechende Haftpflichtversicherungen wichtig.

Eine aktuelle Umfrage unter Vereinen zeigt auf, dass sich die Mitglieder der zahlreichen Risiken und der Notwendigkeit des Versicherungsschutzes durchaus bewusst sind.

Noch problematischer als Ansprüche gegenüber dem Verein sind für Vorstandsmitglieder oft Schadensersatzansprüche, für die sie aufgrund von Fehlentscheidungen oder Versäumnissen persönlich haften müssen. So gaben 57 Prozent der Befragten an, sich dem persönlichen Haftungsrisiko bewusst zu sein. Bei rund 11 Prozent der Studienteilnehmer herrschte hingegen Unsicherheit im Hinblick auf die Details zu Haftungsfragen. Somit ist festzustellen, dass das Thema von einer deutlichen Mehrheit der Vereinsmitglieder in Deutschland entsprechend ernst genommen wird.

Bei der Frage danach, über welche Risiken sich die Mitglieder am meisten Sorgen machen würden, scheint jedoch noch Aufklärungsarbeit nötig zu sein. Ausgerechnet die häufig folgenschwere Pflichtverletzung durch den Vereinsvorstand bildete hier das Schlusslicht. Ehrenamtliche Tätigkeiten, die zum Wohle anderer ausgeführt werden, unterliegen seit 2005 dem gesetzlichen Versicherungsschutz. Dieser gilt daher aber gerade nicht für viele Hobby-Vereinstätigkeiten, die dem persönlichen Zeitvertreib dienen. Bezüglich der Unterschiede herrscht in Deutschland bei vielen Versicherten Unklarheit.

Weniger als die Hälfte aller Vereine sorgen ausreichend vor

Viele Vereine und ihre Mitglieder sind sich der Verantwortung bei einem Schadensanspruch zwar bewusst, doch nicht einmal die Hälfte ist bei einem entstehenden Personen- und Sachschäden auch wirklich abgesichert. Im Hinblick auf die ausreichende Absicherung von Veranstaltungen, bei denen der Verein als Organisator auftritt, waren es sogar weniger als ein Viertel aller Befragten.

Kaum vorhanden ist auch die Vermögensschadenhaftpflicht, obwohl sie besonders für Vereine äußerst wichtig sein kann. Diese greift nämlich immer dann, wenn Fehltritte des Vorstands dem Verein viel Geld kosten. Gar nicht selten sind handelt es sich dabei um Gewährleistungsansprüche, die jedoch nicht geltend gemacht werden und dadurch verjähren. Es kann beispielsweise vorkommen, dass nach einer Sanierung oder Renovierungen vom Vereinsheim Mängel auffallen, die der beauftragte Handwerksbetrieb beheben müsste. Kümmern sich die Verantwortlichen nicht um die Angelegenheit, bleibt der Verein irgendwann auf den Kosten sitzen. Die im Vereinsleben offenbar leider sehr stiefmütterlich behandelte Vermögensschadenhaftpflicht könnte dies verhindern.

Bei Sportvereinen ist das Verletzungsrisiko vergleichsweise hoch. Über die ausreichende Versicherung der Mitglieder sollten sich die Entscheider deshalb rechtzeitig Gedanken machen.
Bei Sportvereinen ist das Verletzungsrisiko vergleichsweise hoch. Über die ausreichende Versicherung der Mitglieder sollten sich die Entscheider deshalb rechtzeitig Gedanken machen. (Bild: Domain)

Sportvereine sind besonders häufig betroffen

Nicht wenige Menschen in Deutschland bauen Freundschaften und andere soziale Kontakte über die Aktivität in einem Sportverein auf. Ballsportarten wie Fußball sind besonders beliebt, doch auch der vereinsmäßige Rad- und Laufsport hat viele begeisterte Anhänger. Obwohl die regelmäßige körperliche Betätigung ohne Zweifel förderlich für die Gesundheit ist, kommt es durch Unachtsamkeiten oder unglückliche Umstände beim Sport schnell zu kleineren und auch größeren Verletzungen.

Laut der Statistik zu sportbedingten Verletzungen im Vereinsleben sind die Sprung- und Kniegelenke besonders oft betroffen. Eine ausreichende Vereinsversicherung schließt auch die Gruppenunfallversicherung mit ein, die bei Verletzungen während des Trainings oder anderer Aktivitäten einspringt. Was viele nicht wissen, ist, dass der Schutz oft sogar den Weg zur Sporthalle oder dem Fußballplatz mit einschließt. Fehlt dieser, kann es im Zweifelsfall zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten kommen, die nicht nur das Vereinsklima, sondern auch das Budget belasten.

Auch Datenschutzverstöße können teuer werden

Im digitalen Zeitalter organisieren, planen und werben Vereine auch online. Außerdem halten aktive Vereine ihre Mitglieder gern per E-Mail-Newsletter auf dem Laufenden. Was häufig eine praktische Lösung darstellt, kann bei falscher Handhabung aber zum echten Problem werden.

Die seit Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) betrifft nämlich nicht nur Unternehmen, sondern auch Vereine. Im Zuge dieser muss die digitale Erfassung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach dem Sparsamkeitsprinzip erfolgen. Sensible Daten unterliegen zudem einem besonderen Schutz. Vereine, die eine Website betreiben oder auf Social-Media aktiv sind, brauchen deshalb laut DSGVO sowohl ein IT-Sicherheitskonzept als auch einen Datenschutzbeauftragten. Zu den Aufgaben dieser Position gehört auch die Überwachung der Einhaltung des Datenschutzrechts. Bei Verstößen kann neben dem Verein auch der Datenschutzbeauftragte haftbar gemacht werden.

Die versicherungstechnische Cyber-Absicherung ist deshalb laut Experten immer wichtiger. Momentan hat sich allerdings nur jeder fünfte Verein überhaupt schon mit diesem Thema befasst.