Strafverfahren in Zulagen-Affäre wird erneut verhandelt

Strafverfahren in Zulagen-Affäre wird erneut verhandelt
Das baden-württembergische Landeswappen hängt in einem gemeinsamen Sitzungssaal des Stuttgarter Landgericht und Oberlandesgericht. (picture alliance / dpa/Archivbild)

WOCHENBLATT

Stuttgart (dpa/lsw) – Das Stuttgarter Landgericht unternimmt am heutigen Donnerstag (09.00 Uhr) einen neuen Anlauf, um die Zulagen-Affäre an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (HVF) strafrechtlich aufzuarbeiten. Der ehemalige Rektor und der Ex-Kanzler müssen sich wegen des Verdachts der Untreue verantworten.

Der früheren Hochschulspitze werden unzulässige finanzielle Ausschüttungen für Professoren vorgeworfen. Sie soll 13 Professoren zu Unrecht Zulagen gewährt haben – wenige Tage vor dem Ausscheiden des Rektors aus dem Dienst. In der Folge habe das Land Zulagen in einer Höhe von insgesamt mindestens 411 000 Euro gewährt. Im ersten Prozess hatten der ehemalige Hochschulleiter und der frühere Kanzler die Vorwürfe zurückgewiesen und gesagt, sie hätten sich auf die Auskunft des Landesamtes verlassen. Das erste Verfahren war im Januar wegen der Erkrankung eines Kammermitglieds geplatzt.

Gegen ein Dutzend der Professoren wurde das Verfahren inzwischen eingestellt. Die Akademiker hatten sich bereit erklärt, Geldauflagen zwischen 20 000 Euro und 26 000 Euro wegen Beihilfe zur Untreue zu zahlen. Ein weiterer wegen Beihilfe zur Untreue angeklagter Professor war mit der Regelung nicht einverstanden. Er muss sich nun mit der früheren Hochschulspitze verantworten. Es sind insgesamt fünf Verhandlungstermine bis zum 16. Oktober angesetzt.

Die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg gilt als Kaderschmiede, dort werden die Nachwuchsbeamten für das Land Baden-Württemberg ausgebildet.