Regierungspräsident Carsten Gabbert besuchte am 25. November 2024 den Landkreis Tuttlingen, um mit Landrat Stefan Bär, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, Ortsvorstehern sowie Fraktionsvorsitzenden des Kreistags über zentrale kommunalpolitische Themen ins Gespräch zu kommen.
Im Austausch wurden aktuelle Herausforderungen und mögliche Lösungswege diskutiert. Die Agenda umfasste vier Schwerpunkte: die Entwicklung der Gemeinden, die Verkehrsinfrastruktur, die Schulbaukostenbeteiligung sowie die Klinikfinanzierung.
Zunächst skizzierte Landrat Stefan Bär die Besonderheiten des Landkreises Tuttlingen, der von einer kleinteiligen Gemeindestruktur, lebendigen Gemeinschaften und einer starken mittelständischen Wirtschaft geprägt ist. Für die bisherige Unterstützung durch das Regierungspräsidium dankte der Landrat dem Regierungspräsidenten: „Programme wie das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum oder der Ausgleichstock haben wesentlich zur positiven Entwicklung unserer Gemeinden beigetragen. Wir hoffen, auch künftig auf diese Unterstützung zählen zu können.“ Besonders erwähnt wurden die Herausforderungen bei der Neuaufstellung von Bauleitplänen, die insbesondere kleine Gemeinden betreffen. Die Kreisverwaltung betonte die Notwendigkeit flexibler Lösungen für die Gemeinden und die Förderung interkommunaler Zusammenarbeit. Regierungspräsident Carsten Gabbert bestätigt dies: „Der Landkreis Tuttlingen kann auf das Regierungspräsidium als verlässlichen Partner bauen. Wir wollen die hohe Lebensqualität auch in Zukunft erhalten, dies gilt insbesondere für die Mobilität im ländlichen Raum. Unsere Zusammenarbeit bei der Donaubrücke in Tuttlingen ist ein gutes Beispiel dafür, dass wir vorankommen, wenn wir an einem Strang ziehen.“
Ein gut ausgebautes Straßennetz für die Bürgerinnen und Bürger als auch die Betriebe vor Ort ist von hoher Bedeutung für den Landkreis Tuttlingen. Landrat Bär ging auf wichtige Straßenbauvorhaben ein, bei denen sich die Umsetzung verzögert. Er bat das Regierungspräsidium, das eine Schlüsselrolle bei der Planung und Genehmigung innehat, um Unterstützung und weitere Abstimmungen, um die Vorhaben zeitnah gemeinsam umsetzen zu können. Regierungspräsident Gabbert sagte die Unterstützung seines Hauses zu, verwies dabei aber auf begrenzte Planungskapazitäten, die eine Priorisierung notwendig machen, damit dringend anstehende Schwerpunktvorhaben vor allem im Bereich der Brückensanierung sowie der Hang- und Felssicherung umgesetzt werden können.
Die Neuregelung der Kostenbeteiligung der Nachbargemeinden bei Bau- und Sanierungsprojekten von Schulen bleibt ein wichtiges Thema, das auch die Gemeinden im Landkreis Tuttlingen umtreibt. Die Kreisverwaltung betonte, dass es besonders wichtig sei, Schulträgern, die Nachlässe auf ihre Forderungen gegenüber Nachbargemeinden aussprechen, bei der anschließenden Finanzprüfung durch das Regierungspräsidium keine Nachteile erfahren.
Auch die Klinikfinanzierung stellt den Kreis vor große Herausforderungen. Im Hinblick auf die großen Investitionen, die in den kommenden Jahren im Klinikum Landkreis Tuttlingen anstehen und auch durch den Landkreis mitfinanziert werden müssen, erläuterte Landrat Bär: „Dieser finanzielle Kraftakt wirkt sich nicht nur auf unseren Kreishaushalt aus, sondern belastet durch die Kreisumlage auch die kommunalen Haushalte. Wir bitten das Regierungspräsidium daher, bei der Genehmigung des Kreishaushalts auf diese Sonderbelastungen Rücksicht zu nehmen.“
Abschließend besuchte der Regierungspräsident gemeinsam mit Landrat Stefan Bär die KLS Martin Group in Tuttlingen. Dort erhielt er Einblicke in die Strategien, mit denen sich der Betrieb trotz aktueller wirtschaftlicher Herausforderungen erfolgreich behauptet.
Landrat Bär zeigte sich erfreut über den Besuch und unterstrich die Bedeutung des Austauschs: „Der Dialog mit dem Regierungspräsidium ist für uns als Landkreis von großer Bedeutung. Nur durch eine enge und konstruktive Zusammenarbeit können wir die anstehenden Herausforderungen bewältigen und die Entwicklung unseres Landkreises weiter voranbringen.“
(Pressemitteilung: Landratsamt Tuttlingen)