Das Klinikum Tuttlingen lässt wieder Besuche zu

Klinikum Landkreis Tuttliingen / Aufnahme vom 04.11.2011)
Klinikum Landkreis Tuttliingen / Aufnahme vom 04.11.2011) (Bild: picture alliance / dpa | Patrick Seeger)

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Tuttlingen – Das Klinikum Landkreis Tuttlingen lockert – laut Pressemitteilung – in einem ersten Schritt das Besuchsverbot an beiden Klinikstandorten in Tuttlingen und Spaichingen. „Ein Tag – Ein Patient – Ein Besucher“ lautet die neue Regelung. Einmal pro Tag dürfe ein Patient von einer vollständig geimpften, genesenen oder getesteten Person besucht werden.

Die tägliche Besuchszeit ist dabei – so der Landkreis Tuttlingen – auf den Zeitraum von 14 bis 17 Uhr und eine Dauer von zwei Stunden begrenzt. Bei besonders schweren Erkrankungen oder besonderen Umständen könnten Einzelfallregelungen mit dem behandelnden Personal abgesprochen werden.

Und: Es wird gebeten, dass die Angehörigen einer Patientin oder eines Patienten ihre Besuche im Vorfeld untereinander abstimmen. Zum Schutz der Patienten des Klinikums vor einer Covid-Infektion, gelten für Besuchende Sicherheitsauflagen:

Zutrittsberechtigt seien symptomfreie Besuchende, die seit mindestens 14 Tagen einen vollständigen Impfschutz haben. Als Nachweis gelte der Impfpass beziehungsweise die Impfbescheinigung. Genesene erhalten Zutritt mit einem Nachweis über einen positiven PCR-Test, der mindestens vier Wochen alt ist und höchstens sechs Monate zurück liegt.

Nicht geimpfte symptomfreie Besuchende sind zutrittsberechtigt, wenn sie einen negativen Antigen-Schnelltest von einer anerkannten Teststelle vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Kinder unter sechs Jahren dürfen keine Patienten besuchen.

Während des Aufenthaltes im Klinikum seien die AHA-Regeln einzuhalten und das Tragen einer FFP2-Maske ist Pflicht. Die Besuchsregelung werde fortlaufend an die Pandemielage im Landkreis angepasst. Sollten die Inzidenzzahlen weiter sinken, so könnten die Schutzmaßnahmen entsprechend gelockert werden.