Schutz während der Winterruhe Fledermäuse: Höhlen auf der Alb gesperrt

Fledermäuse: Höhlen auf der Alb gesperrt
Werden Fledermäuse in ihrem Winterschlaf gestört, wachen sie auf und verbrennen dabei wertvolle Fettreserven. Höhlen, in denen die Tiere überwintern, dürfen deshalb von Oktober bis März nicht betreten werden. (Bild: Landkreis Sigmaringen)
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Vom 1. Oktober bis zum 31. März dürfen Höhlen zum Schutz überwinternder Fledermäuse nicht betreten werden. Darauf weist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises hin.

Die Karsthöhlen der Schwäbischen Alb sind nicht nur aus geologischer Sicht von besonderer Bedeutung. Sie bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten einen wichtigen Lebensraum und gelten aus Sicht des Denkmalschutzes als wissenschaftliches Archiv der Vergangenheit. Gleichzeitig handelt es sich um empfindliche Naturphänomene, die besonderen Schutz benötigen.

Störungen können für Fledermäuse tödlich enden

Während der Wintermonate nutzen Fledermäuse die Höhlen als Rückzugsort für ihren Winterschlaf. Werden die Tiere dabei gestört, wachen sie auf und verbrauchen wertvolle Fettreserven, die sie dringend bis zum Frühjahr benötigen.

Wiederholte Störungen können dazu führen, dass die Energiereserven der Fledermäuse vorzeitig aufgebraucht sind. Im schlimmsten Fall sterben die Tiere an Erschöpfung, weil ihnen nicht mehr ausreichend Energie zur Verfügung steht.

Betretungsverbot vom 1. Oktober bis 31. März

Fast alle heimischen Fledermausarten stehen bereits auf der Roten Liste der bedrohten Tierarten. Um eine weitere Schwächung ihrer Bestände zu verhindern, dürfen Höhlen nach dem Bundesnaturschutzgesetz vom 1. Oktober bis zum 31. März nicht betreten werden.

Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises weist vor der bevorstehenden Winterruhe ausdrücklich auf dieses gesetzliche Verbot hin. Wer dagegen verstößt, muss je nach Verstoß mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

Weitere Informationen zum Fledermausschutz

Weitere Informationen zum Schutz der Fledermäuse gibt es bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Sigmaringen unter der Telefonnummer 07571 102-2313.

Auch das Naturschutzzentrum Obere Donau steht für Fragen zur Verfügung. Es ist telefonisch unter 07466 9280-0 oder per E-Mail an [email protected] erreichbar.

(Quelle: Landkreis Sigmaringen)