Vorsicht im Wald Eichen-Prozessionsspinner im Landkreis Sigmaringen entdeckt

Eichen-Prozessionsspinner im Landkreis Sigmaringen entdeckt
Die Brennhaare der Eichen-Prozessionsspinnerraupe können starke Hautreizungen und allergische Reaktionen hervorrufen. Die Fachbereiche Gesundheit und Forst des Landratsamts Sigmaringen rufen daher zur Vorsicht beim nächsten Waldspaziergang auf. (Bild: S. Masino/FVA BW)
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Der Eichen-Prozessionsspinner breitet sich erstmals im Landkreis Sigmaringen aus. Das Landratsamt warnt Waldbesucher vor den gesundheitsschädlichen Brennhaaren der Raupen.

Erstmals ist der Eichen-Prozessionsspinner im Landkreis Sigmaringen nachgewiesen worden. Einzelne Vorkommen wurden im Raum Bad Saulgau sowie in den Bereichen Mengen und Hettingen festgestellt. Während der Falter selbst unauffällig ist, können die feinen Brennhaare seiner Raupen bei Menschen und Tieren teils erhebliche gesundheitliche Beschwerden verursachen. Die Fachbereiche Gesundheit und Forst des Landratsamts rufen deshalb zu besonderer Vorsicht bei Waldbesuchen auf.

Eichen-Prozessionsspinner breitet sich aus

Der Eichen-Prozessionsspinner lebt überwiegend an Eichen. Im Landkreis Sigmaringen spielte die Art bislang keine Rolle, da sie in Baden-Württemberg vor allem in wärmeren Regionen vorkam. Durch die zunehmend warmen und trockenen Jahre infolge des Klimawandels breitet sich das Insekt jedoch weiter aus.

„Die Nachweise in unserem Landkreis zeigen, dass wir die Entwicklung aufmerksam beobachten müssen“, sagt Andreas Schmid, Leiter des Fachbereichs Forst. „Unser Ziel ist es, Waldbesucherinnen und Waldbesucher frühzeitig zu informieren und mit Schildern auf betroffene Bereiche hinzuweisen, wo es zum Schutz der Bevölkerung notwendig ist.“

Brennhaare können allergische Reaktionen auslösen

Die wichtigste Vorsichtsmaßnahme besteht darin, jeden Kontakt mit den Raupen und ihren Brennhaaren zu vermeiden. Die feinen Haare enthalten ein Nesselgift und können teils heftige allergische Reaktionen hervorrufen. Wer sich in betroffenen Bereichen aufhält, sollte möglichst lange Kleidung tragen.

Nach einem möglichen Kontakt empfiehlt das Landratsamt, gründlich zu duschen und die Kleidung zu wechseln. Getragene Kleidung sollte bei mindestens 60 Grad gewaschen werden.

Beschwerden treten häufig erst nach einigen Stunden auf und können bis zu zwei Wochen anhalten. Möglich sind Hautreizungen mit Papeln, Knötchen und Juckreiz, Bindehautentzündungen sowie Husten und Atembeschwerden. In manchen Fällen ist eine ärztliche Behandlung erforderlich. Bei Hautreaktionen können kühlende Umschläge, juckreizlindernde Cremes oder kortisonhaltige Salben helfen. Bei starken Beschwerden sollten Betroffene ärztlichen Rat einholen.

Raupen und Gespinste nicht berühren

Für Laien ist der Eichen-Prozessionsspinner vor allem an seinem typischen Verhalten zu erkennen: Die Raupen bewegen sich häufig in langen Reihen hintereinander fort – wie in einer Prozession. Daher stammt auch ihr Name. Sie können an Eichenstämmen, in Baumkronen oder am Boden unterwegs sein.

Im weiteren Verlauf des Frühsommers sammeln sich die Raupen in größeren Gruppen und bilden weißlich-graue Gespinste. Diese Nester befinden sich häufig am Stamm, an starken Ästen oder in Astgabeln. Dort häuten sich die Raupen und verpuppen sich später zu Faltern. Dabei sammeln sich zahlreiche Brennhaare an.

Wer Raupen oder Gespinste entdeckt, sollte Abstand halten, sie keinesfalls berühren und den betroffenen Bereich verlassen. Auch Hunde und andere Haustiere sollten von Raupen, Nestern und befallenen Eichen ferngehalten werden.

Gefahr bleibt auch nach der Verpuppung bestehen

Bis etwa Ende Juli oder August verpuppen sich die Raupen und entwickeln sich zu Faltern. Damit nimmt die Gefahr durch aktive Raupen zwar ab, vollständig gebannt ist sie jedoch nicht. Die Brennhaare können auch in verlassenen Gespinsten, an der Baumrinde oder im Umfeld befallener Bäume noch längere Zeit vorhanden sein.

Wer einen Eichen-Prozessionsspinner im Wald entdeckt, sollte den Raupen und Gespinsten nicht zu nahe kommen und den Fund dem Fachbereich Forst melden. Dieser ist unter der Telefonnummer 07571 102-2510 oder per E-Mail an [email protected] erreichbar.

(Quelle: Landkreis Sigmaringen)

Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.