Weiterhin suchen Flüchtende aus der Ukraine sowie anderen Ländern Asyl und Schutz in Deutschland. Die Stadt Weingarten stellt dies vor dem Hintergrund vollbelegter städtischer Wohnungen vor enorme Herausforderungen. Daher richtet die Stadt erneut einen Appell an alle Eigentümer und Vermieter.
Die Welle an Hilfsbereitschaft in Weingarten in den ersten Tagen und Wochen nach Ausbruch des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine war beeindruckend: Sach- und Geldspenden wurden gesammelt und das private Gästezimmer bzw. das verwaiste ehemalige Kinderzimmer spontan für Geflüchtete zur Verfügung gestellt.
Dennoch erreichen uns bis heute dramatische Bilder von den Kriegsschauplätzen – eine Entspannung der Situation im Land bzw. die Option auf eine baldige Rückkehr der Menschen, lässt sich derzeit nahezu ausschließen. Aufgrund der weiteren Zuzüge ukrainischer Geflüchteter nach Weingarten, sucht die Stadt weiterhin dringlich nach langfristigem privaten Wohnraum für:
- Ukrainische Geflüchtete, die bislang in einer Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises (z.B. 14 Nothelfer) unterkommen konnten und zeitnah ausziehen müssen
- Familien aus anderen Herkunftsländern, die seit einigen Jahren bereits in städtischen
Unterbringungen leben, bislang auf dem privaten Mietmarkt allerdings keinen Erfolg hatten. Familien mit zwei bis drei Kindern, die ihren Weg der Integration bis heute vorbildlich gemeistert haben und durch die enge Betreuung und Begleitung der städtischen Flüchtlingssozialarbeit über ihre Aufgaben und Pflichten als Mieter Bescheid wissen.
Familien, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, deren Kinder in die örtlichen Kindertagesstätten und Schulen gehen, die sich in Weingarten ein neues Leben aufgebaut haben – aber weiterhin an den Hürden des privaten Mietmarktes scheitern.
Sollten Bürger über ein etwaiges Angebot verfügen, freut sich die Stadt über eine Kontaktaufnahme über die städtische Flüchtlingssozialarbeiterin, Lina Escoto-Ruiz, unter Telefon: 0751- 405 106. Die Stadt kann hierbei weiterhin nur in ihrer Rolle als Vermittlerin und Ansprechpartnerin auftreten.
Etwaige Mietverträge müssen direkt mit den jeweiligen Mieterinnen und Mietern privatrechtlich geschlossen werden. Die anfallenden Mietkosten werden zuverlässig durch das Amt für Migration und Integration bzw. durch die Mieter erstattet.
(Pressemitteilung: Stadt Weingarten)