Was in Großstädten üblich ist, soll nun auch ins Schussental kommen: Ein Haus des Jugendrechts. Hier sollen Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende effektiver und mit einem kürzeren Zeitlauf abgearbeitet werden. Jetzt wurde ein Mietvertrag unterschrieben.
Die Planungen der Staatsanwaltschaft Ravensburg, des Landratsamts Ravensburg und des Polizeipräsidiums Ravensburg für ein Haus des Jugendrechts im Schussental sind inzwischen weit fortgeschritten. Mitte April unterzeichnete das Amt für Vermögen und Bau den Mietvertrag für ein Gebäude in der Hähnlehofstraße in Weingarten.
Im Haus des Jugendrechts sollen die beteiligten Institutionen Hand in Hand zusammenarbeiten und so Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende effektiver und mit einem kürzeren Zeitlauf abarbeiten. Das Ziel ist es, zeitnah und wirkungsvoll auf delinquentes Verhalten zu reagieren, um das Abgleiten in die Kriminalität möglichst schon im Ansatz zu verhindern.
Opferbelange sollen gestärkt werden
Den Jugendlichen und Heranwachsenden sollen dabei unter anderem bedarfsgerechte sozialpädagogische Angebote vermittelt werden, heißt es in einer Pressemitteilung. Zudem sollen Bearbeitungszeiten verkürzt, Opferbelange gestärkt und einheitliche Qualitätsstandards für die Bearbeitung von Jugendsachen entwickelt werden.
„Im Jugendstrafrecht ist ein anderer Maßstab anzulegen als im Erwachsenenstrafrecht. Mit Blick auf den Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts können den Jugendlichen neben den notwendigen strafrechtlichen Sanktionen durch das Zusammenspiel aller Beteiligter auch frühzeitig notwendige Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen angeboten werden“, so der Leiter der Staatsanwaltschaft Ravensburg Alexander Boger.
Erfahrungen aus anderen Häusern sind sehr positiv
Polizeipräsident Uwe Stürmer ist vom Erfolg ebenfalls überzeugt: „Die Gefahr, auf die schiefe Bahn zu geraten, ist im Kinder- und Jugendalter um ein Vielfaches höher als im Erwachsenenalter. Um die Kinder und Jugendlichen davon abzubringen, greift die Arbeit der beteiligten Behörden wie Zahnräder ineinander. Die Erfahrungen aus anderen Häusern des Jugendrechts sind durchweg positiv. Insbesondere die Bündelung der Kompetenzen unserer Jugendsachbearbeiterinnen und Jugendsachbearbeiter unter einem Dach verspricht eine schnelle und effektive Sachbearbeitung.“
Kurze Wege verhindern Zeitverluste
„Das Jugendamt ist im Strafverfahren immer dann beteiligt, wenn strafrechtlich gegen Jugendliche ermittelt wird. Hauptaufgabe ist dabei die Beratung, Begleitung und Betreuung der Jugendlichen über das gesamte Strafverfahren hinweg. Im Hauptverfahren bringen die Mitarbeiter ihre pädagogische Einschätzung zur Persönlichkeit, der Entwicklung und dem Umfeld der Jugendlichen ein und empfehlen Maßnahmen zur Unterstützung und Entwicklung der jungen Menschen,“ so Sozialdezernent Reinhard Friedel vom Landratsamt Ravensburg. „Die kurzen Wege verhindern Reibungs- und Zeitverluste und gewährleisten eine jugendgerechte Bearbeitung.“
Start soll noch in diesem Jahr sein
Die Zuständigkeit des Haus des Jugendrechts erstreckt sich auf die Bereiche „Schussental Nord“ (Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg, Wolpertswende, Fronreute, Horgenzell, Wilhelmsdorf) und „Schussental Süd“ (Ravensburg, Schlier, Grünkraut, Bodnegg, Waldburg und Vogt).
Weitere Schritte sind die Ertüchtigung des Gebäudes, das von seiner Struktur bereits alle Voraussetzungen für eine gemeinsame Unterbringung der drei Behörden mitbringt. Ziel ist es, mit dem Haus des Jugendrechts noch in diesem Jahr zu starten.
(Quelle: Polizeipräsidium Ravensburg)