Planfeststellungsverfahren für Beseitigung des Bahnübergangs in Wangen

Planfeststellungsverfahren für Beseitigung des Bahnübergangs in Wangen
Die vorliegende Planung umfasst die Beseitigung des Bahnübergangs in der Großen Kreisstadt Wangen. (Bild: Jan-Woitas-dpa-zentralbild-dpa-Symbolbild)

WOCHENBLATT

Die Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Tübingen führt auf Antrag der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg vom 28. Juni 2021 für die Beseitigung des Bahnübergangs in Wangen im Allgäu im Zuge der B 32 ein Planfeststellungsverfahren durch.

In der Zeit von Mittwoch, 13. September 2023, bis einschließlich Donnerstag, 12. Oktober 2023, werden die Planunterlagen bei der ausschließlich betroffenen Stadt Wangen im Allgäu während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht ausliegen.

Im selben Zeitraum erfolgt die Auslegung durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter rp.badenwuerttemberg.de. Die Auslage wird in Wangen im Allgäu zuvor ortsüblich bekannt gemacht. In der Bekanntmachung werden alle rechtlich relevanten Hinweise zur Auslage und den Möglichkeiten, Einwendungen zu erheben, erteilt.

Zeitgleich wird das Regierungspräsidium die Träger öffentlicher Belange wie zum Beispiel Fachbehörden und Gemeinden über die Auslage informieren und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Sowohl private Betroffene wie auch Umweltvereinigungen und Träger öffentlicher Belange können bis Donnerstag, 26. Oktober 2023, Einwendungen erheben beziehungsweise Stellungnahmen abgeben.

Bürgerinnen und Bürger erhalten damit die Möglichkeit, sich ein Bild von dem Vorhaben zu machen. Unterstützung erhalten sie dabei von der Straßenbauverwaltung, die Bürgersprechstunden anbieten wird. Somit kommt es zu einer engen Verzahnung des förmlichen Genehmigungsverfahrens, das die Planfeststellungsbehörde durchführt, mit nichtförmlichen Elementen der Bürgerbeteiligung, die der Vorhabenträger anbietet.

Wichtig dabei ist, dass Betroffene ihre Einwendungen rechtswahrend nur im förmlichen Verfahren vor der Planfeststellungsbehörde vorbringen können. Einwendungen müssen dabei zumindest in groben Zügen erkennen lassen, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden. Über die Bürgersprechstunden wird das Regierungspräsidium gesondert informieren.

Nach Ablauf der Äußerungsfrist leitet die Planfeststellungsbehörde alle Äußerungen an den Vorhabenträger zur Stellungnahme weiter. Auf der Basis der Einwendungen, Stellungnahmen und Antworten des Vorhabenträgers erörtert die Planfeststellungsbehörde bei Bedarf schließlich alle offenen Punkte mit den Beteiligten.

Ziel des gesamten Anhörungsverfahrens ist dabei eine vollständige Sachverhaltsaufklärung und eine umfassende Konfliktbewältigung.

Weitere Informationen zum Planfeststellungsverfahren allgemein sind auf der Internetseite der baden-württembergischen Regierungspräsidien unter rp.baden-wuerttemberg.de zu finden.

Hintergrundinformationen zum Vorhaben

Die vorliegende Planung umfasst die Beseitigung des Bahnübergangs in der Großen Kreisstadt Wangen im Allgäu im Zuge der B 32 Ravensburger Straße/Buchweg und der Bahnstrecke von Kißlegg nach Hergatz. Der bestehende Bahnübergang liegt rund 400 Meter nördlich der Innenstadt Wangens in Bahnkilometer 13,038.

Der Bahnübergang wird ersetzt durch eine Bahnbrücke über die tiefer zu legende Bundesstraße. Die Tieferlegung beginnt ab etwa der Einmündung der Gegenbaurstraße und endet etwa auf Höhe des Hans-Schnitzer-Wegs. Die Kreisstraße K 8007, Praßbergstraße, wird über die tiefer gelegte B 32 überführt und parallel zur Bahnlinie auf einer Länge von rund 170 Metern weitergeführt sowie an die Zeppelinstraße angebunden.

Die Bahnhofstraße und die Anbindung Fronwiesen werden von der B 32 abgehängt. Als neue Verbindung zwischen Ravensburger Vorstadt und dem Naherholungsgebiet „Buch“ sowie zur Anbindung der Kleingartenanlage „Fronwiesen“ wird eine 40 Meter „breite“ Brücke über die tiefer gelegte B 32 gebaut.

Des Weiteren erfolgt eine höhenmäßige Anpassung der Praßbergstraße, der Zeppelinstraße, des Hans-Schnitzer-Wegs, des Hinderofenwegs und der Fronwiesen an die Bundesstraße sowie eine getrennte, an die Planung angepasste, Fuß- und Radwegführung. Im Zuge der Baumaßnahmen erfolgt ein barrierefreier Umbau der Fußgängerunterführung zwischen Praßbergstraße und Fronwiesen.

Für das geplante Vorhaben wurden ein landschaftspflegerischer Begleitplan und ein artenschutzrechtliches Gutachten erstellt. Im Rahmen der Bauarbeiten beziehungsweise der vorbereitenden Arbeiten sind Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen.

Die vorgesehenen Maßnahmen dienen vorrangig der Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände insbesondere für die Artengruppen der Fledermäuse und der europäischen Vogelarten, der Minderung der Beeinträchtigungen des Stadtbildes, der verbesserten Anbindung des Stadtparkes Buch an die Innenstadt sowie der Wiederherstellung des beseitigten Baum- und Gehölzbestandes.

Die für das Bauvorhaben benötigten Flächen befinden sich überwiegend im Eigentum des Bundes, der Deutschen Bahn AG sowie der Stadt Wangen im Allgäu. Soweit privates Eigentum in Anspruch genommen werden muss, kann sich die Inanspruchnahme zum Teil auch auf eine dingliche Sicherung durch Grunddienstbarkeit beschränken. Eine Grundstücksbetroffenheit ergibt sich insbesondere durch die Verankerung von Stützwänden. Die erforderlichen Grundstücksflächen und die betroffenen Eigentümer sind den Grunderwerbsplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis zu entnehmen.

Im unmittelbaren Nahbereich der Baustelle befinden sich Wohn- und Gewerbegebäude. Um eventuelle Einflüsse der Baumaßnahmen auf Gründung und Statik der Gebäude frühzeitig zu erkennen und Schäden zu vermeiden, ist für die betroffenen Gebäude beabsichtigt, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen.

Zur Aufrechterhaltung des innerstädtischen Verkehrs wird im Zuge der B 32 während der Bauzeit eine Umleitungsstrecke sowie zur Querung der Bahnlinie im Zuge der Umleitungsstrecke ein Ersatzbahnübergang mit Vollschranken vorgesehen. Es ist mit einer Bauzeit von etwa vier Jahren zu rechnen.

(Pressemitteilung: Regierungspräsidium Tübingen)