Das ist bezahlter WerbeinhaltWas ist das?

Urteil gegen Volkswagen Manipulierter Diesel: VW muss 24.000 Euro Schadensersatz zahlen

Manipulierter Diesel: VW muss 24.000 Euro Schadensersatz zahlen
Der Ravensburger Richter sah es als erwiesen an, dass die Abgaswerte manipuliert worden waren. Und verurteilte den Automobilhersteller auf Schadensersatzzahlungen. (Bild: picture alliance/dpa | Felix Kästle)

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Mit Urteil vom 07.10.2022 verurteilte das Landgericht Ravensburg die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Geklagt hatte ein Kunde des Automobilherstellers, der ein vom „Abgasskandal“ betroffenes Fahrzeug der Marke VW Tiguan gekauft hatte.

Der Richter sah es als erwiesen an, dass in dem Fahrzeug eine Manipulationssoftware verbaut war, die dafür sorgte, dass im Rahmen des – für das europäische Zulassungsverfahren maßgeblichen – Testzyklus die Abgasemissionsgrenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Befindet sich das Fahrzeug nicht auf dem Prüfstand, erkennt die Software das, und der Ausstoß von Abgasen wird nicht heruntergeregelt. Die Folge ist, dass im realen Straßenbetrieb die relevanten Grenzwerte um ein Vielfaches überschritten werden.

Eine spezielle Software sorgt dafür, dass die vorgeschriebenen Emissionswerte nur während eines bestimmten Zeitraumes bzw. Vorganges eingehalten werden.(Bild: picture alliance / Zoonar | DesignIt)
Eine spezielle Software sorgt dafür, dass die vorgeschriebenen Emissionswerte nur während eines bestimmten Zeitraumes bzw. Vorganges eingehalten werden.
(Bild: picture alliance / Zoonar | DesignIt)

24.000 Euro Schadensersatzzahlung

Der Richter machte in der Verhandlung auch deutlich, dass diese Manipulation nur vorsätzlich geschehen konnte und entschiede auf eine Schadensersatzzahlung von EUR 24.000. Der geschädigte Kunde wurde in dem Gerichtsverfahren von der Augsburger Kanzlei Wawra und Gaibler vertreten, die auf den Dieselskandal spezialisiert ist, und bereits tausenden geschädigten Verbrauchern zu Ihrem Recht verholfen hat.

Der Anwalt des Klägers, Dr. Florian Gaibler, sagte zu dem Urteil: „Die Entscheidung ist aufgrund der Faktenlage korrekt und konnte nicht anders ausfallen. Der Europäische Gerichtshof hat klar festgestellt, dass die in Dieselfahrzeugen der meisten Hersteller verwendeten Abschalteinrichtungen als illegal einzustufen sind.“

Fast alle Hersteller von Dieselfahrzeugen betroffen

Folgende Fahrzeuge sind laut Dr. Gaibler vom Abgasskandal betroffen und Menschen, die ein solches Fahrzeug besitzen oder besaßen, dürfen sich berechtigte Hoffnung auf Schadensersatz machen:

  • Audi mit 2,0, 3.0 und 4.2 Litermotoren (ab Bj. 2011)
  • Porsche mit 3.0 oder 4.2 Litermotoren (ab Bj. 2011)
  • sämtliche Mercedes-Modelle (ab Bj. 2011)
  • VW-, Skoda- und Seat-Modelle mit 1.6 und 2.0 Litermotoren (ab Bj. 2011)
  • VW mit 3.0 Litermotoren (ab Bj. 2011)
  • Opel mit 2.0 Litermotoren (ab Bj. 2011)
  • Fiat, Iveco, 1,3; 1,6; 2,0; 2,2; 2,3 und 3,0 Litermotoren (Bj. 2014-2019)

Mögliche Ansprüche bei jedem Dieselfahrzeug kostenlos prüfen zu lassen, lohnt sich

Die Kanzlei Wawra und Gaibler bietet Betroffenen eine kostenlose Einschätzung Ihrer Ansprüche an.

„Unsere Grundidee ist es, Autofahrern möglichst einfach und ohne Kostenrisiko zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir ermöglichen es unseren Kunden, daher über unsere Internetplattform www.anwalt-verbraucherschutz.de unter der Rubrik „Abgasskandal“ oder per E-Mail an [email protected] bequem die benötigten Dokumente an uns zu senden. Für die Prüfung reicht es, den Kauf-/Finanzierungsvertrag, den Fahrzeugschein sowie – falls vorhanden – die Daten der Rechtsschutzversicherung sowie den aktuellen Kilometerstand mitzuteilen.

Der Gang zum Anwalt kann sich auszahlen. Und zu verlieren hat man ohnehin nichts. Denn die Erstberatung ist kostenlos.
Der Gang zum Anwalt kann sich auszahlen. Und zu verlieren hat man ohnehin nichts. Denn die Erstberatung ist kostenlos.

Im Rahmen einer unverbindlichen Ersteinschätzung teilen wir dem Mandanten mit, ob ein Vorgehen im jeweiligen Fall aussichtsreich ist oder nicht. Sollte ein weiteres Tätigwerden gegen einen Hersteller notwendig sein, übernehmen wir kostenlos die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer, der die Kosten eines solchen Falles regelmäßig übernimmt. Sollte keine Rechtsschutzversicherung bestehen, besprechen wir mit dem Kunden – bevor irgendwelche kostenauslösenden Maßnahmen vorgenommen werden – die Risiken und Chancen eines weiteren Vorgehens. Unsere Mandanten tragen also kein Kostenrisiko, wenn sie zu uns Kontakt aufnehmen,“ sagt Rechtsanwalt Dr. Florian Gaibler.

Auch am Wochenende für Sie erreichbar

Aufgrund der vielen Anfragen ist die Kanzlei Wawra & Gaibler, Maximilianstraße 51, 86150 Augsburg, derzeit auch samstags und sonntags jeweils von 9 bis 18 Uhr telefonisch unter (0821) 50 87 88 96 erreichbar – oder per E-Mail: [email protected].

Weitere Infos finden Sie im Internet unter www.anwalt-verbraucherschutz.de