Anhaltende Trockenheit und geringe Niederschläge erhöhen derzeit die Waldbrandgefahr im Landkreis Ravensburg. Waldbesucher sollten deshalb die geltenden Regeln beachten und bei einem Brand sofort die 112 wählen.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der geringen Niederschläge ist die Waldbrandgefahr im Landkreis Ravensburg derzeit erhöht. Das Landratsamt appelliert an alle Waldbesucher, sich an die geltenden Vorschriften zu halten, um Brände zu vermeiden.
Rauchverbot und Regeln für offenes Feuer
Vom 1. März bis 31. Oktober gilt in Wäldern grundsätzlich ein Rauchverbot. Feuer dürfen ausschließlich an offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf Grillplätzen entzündet werden. Mitgebrachte Grillgeräte sind im Wald nicht erlaubt.
Außerhalb des Waldes muss offenes Feuer einen Mindestabstand von 100 Metern zum Waldrand einhalten. Auch an den erlaubten Feuerstellen gilt: Das Feuer muss jederzeit beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden.
So handeln Sie bei einem Waldbrand
Kommt es zu einem Waldbrand, sollte umgehend die Notrufnummer 112 gewählt werden. Dabei sind möglichst genaue Angaben erforderlich.
Die Leitstelle benötigt Informationen darüber, wo es brennt – etwa mit einer genauen Ortsangabe oder markanten Geländepunkten –, was brennt, beispielsweise Bodenvegetation oder Baumkronen, und ob Menschen, Gebäude oder andere Einrichtungen gefährdet sind. Außerdem sollten Anrufer ihren eigenen Standort sowie eine Rückrufnummer angeben und möglichst vor Ort bleiben, um die Einsatzkräfte bei Bedarf zum Brandort zu führen.
(Quelle: Landkreis Ravensburg)