Im Landkreis Ravensburg bleibt die Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen verboten. Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 31. August 2026.
Der Landkreis Ravensburg hat das Verbot zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern bis zum 31. August 2026 verlängert. Damit bleibt es untersagt, Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen für eigene Zwecke zu entnehmen. Das Verbot gilt auch für Personen und Unternehmen, die grundsätzlich über eine behördliche Erlaubnis verfügen, beispielsweise zur Bewässerung von Feldern.
Die Regelung greift auch dann, wenn an einzelnen Entnahmestellen scheinbar noch ausreichend Wasser vorhanden ist. Ausgenommen sind lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen. Insbesondere an kleineren Gewässern bittet der Landkreis jedoch auch darauf zu verzichten.
Anhaltende Trockenheit belastet Gewässer
Grund für die Verlängerung sind die weiterhin geringen Niederschläge und die anhaltende Trockenheit. Viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg führen nach wie vor sehr wenig Wasser.
Die niedrigen Wasserstände beeinträchtigen die Gewässerökologie. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter den steigenden Wassertemperaturen.
Allgemeinverfügung online abrufbar
Die Allgemeinverfügung ist unter rv.de/bekanntmachungen verfügbar.
(Quelle: Landkreis Ravensburg)