Landgericht Ravensburg 26-Jähriger wegen Identitätsbetrug und Vergewaltigung verurteilt

26-Jähriger wegen Identitätsbetrug und Vergewaltigung verurteilt
26-Jähriger täuschte und erpresste Frauen mit Fake-Profilen – das Landgericht Ravensburg verhängte eine Gefängnisstrafe // Symbolbild. (Bild: iStock / Getty Images Plus)

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Die 7. Große Strafkammer des Landgerichts hat am Donnerstag einen 26-jährigen deutschen Angeklagten aus dem Landkreis Biberach wegen Vergewaltigung in zwei Fällen sowie mehrerer Verkehrsstraftaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Gerichts begann der Angeklagte im Sommer 2023 eine Beziehung mit einer jungen Frau und gab sich ihr sowie ihrer Familie gegenüber als Generalleutnant der Bundeswehr und Mitglied der Spezialeinheit KSK aus. Im selben Haus lebte auch eine Freundin der Familie, mit der der Angeklagte parallel eine weitere Beziehung einging.

Um seine Tarnung aufrechtzuerhalten, erfand er mehrere angebliche Bundeswehrangehörige und erstellte für sie Fake-Accounts auf Instagram. Mithilfe dieser erfundenen Identitäten suggerierte er den Hausbewohnern monatelang, sie seien von lebensbedrohlichen Anschlägen betroffen, darunter Bombenattentate. Der Angeklagte bot sich als vermeintlicher Beschützer an und überzeugte die Familie, ihr Zuhause als „Schutzhaus“ unter seiner Kontrolle einzurichten. In diesem Rahmen diktierte er den Bewohnern, über Monate hinweg seinen Anweisungen zu folgen.

Sexuelle Gewalt durch Drohung: Vergewaltigungen unter falscher Legende

Eine der Nebenklägerinnen wähnte sich durch den Angeklagten in einer Beziehung mit einem erfundenen „Truppenarzt“. Im Herbst 2023 setzte der Angeklagte diese Legende gezielt ein, um seine sexuellen Straftaten zu begehen: Er drohte den Geschädigten, er halte den Truppenarzt gefangen und werde ihn töten, falls sie nicht sexuelle Handlungen mit ihm vornehmen und diese aufzeichnen würden.

In einem weiteren Fall erpresste er sie erneut mit einer ähnlichen Drohung, wodurch es zu einem weiteren erzwungenen sexuellen Akt kam. Beide Forderungen erfüllten die Opfer aus Angst vor den angedrohten Konsequenzen.

Zusätzliche Delikte: Fahren ohne Fahrerlaubnis in 21 Fällen

Neben den sexuellen Übergriffen beging der Angeklagte wiederholt Verkehrsdelikte. Er führte zahlreiche Fahrten durch, darunter angebliche „Observationen“, obwohl er keinen Führerschein besaß. Das Gericht erkannte in insgesamt 21 Fällen ein Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Strafmaß: Hohes Unrecht und erheblicher Vertrauensbruch

Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht sowohl entlastende als auch belastende Faktoren. Positiv fiel ins Gewicht, dass der Angeklagte bislang nicht vorbestraft war und seine Taten bereits am ersten Prozesstag vollumfänglich eingeräumt hatte.

Strafverschärfend berücksichtigte die Kammer die erheblichen Folgen für die Opfer, die Vielzahl erzwungener sexueller Handlungen sowie die monatelange Manipulation und Verängstigung der Geschädigten. Der Angeklagte hatte gezielt das Vertrauen der Opfer missbraucht und durch psychische Zermürbung seine Verbrechen vorbereitet.

Urteil rechtskräftig: Keine Rechtsmittel eingelegt

Das Urteil ist rechtskräftig. Alle Verfahrensbeteiligten verzichteten auf die Einlegung von Rechtsmitteln.

(Quelle: Landgericht Ravensburg)