Gefahr für Pflanzen Japankäfer: Landkreis Ravensburg verhängt Beschränkungen
Nach Japankäfer-Funden bei Lindau gelten im Landkreis Ravensburg neue Beschränkungen. Betroffen sind Achberg und Teile von Wangen, wo besondere Verbote greifen.

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Der Landkreis Ravensburg hat eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Japankäfers erlassen. Gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Freiburg wurden ein räumlicher Geltungsbereich festgelegt und Maßnahmen angeordnet, um die weitere Ausbreitung des Schädlings einzudämmen. Die Regelungen wurden in enger Abstimmung mit dem benachbarten Bodenseekreis getroffen.
Hintergrund sind mehr als 50 Japankäfer, die in diesem Jahr im Umkreis von Lindau (Bayern) in Pheromonfallen gefangen wurden. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) hat daraufhin gemäß den Vorgaben einer EU-Durchführungsverordnung eine Quarantänezone ausgewiesen.
Um jeden Fundort wird eine Befallszone mit einem Radius von einem Kilometer eingerichtet. Daran schließt sich eine Pufferzone an, die weitere fünf Kilometer über die Befallszone hinausreicht. Diese erstreckt sich auch auf den Landkreis Ravensburg und umfasst die Gemeinde Achberg sowie Teile der Stadt Wangen.
Japankäfer bedroht mehr als 400 Pflanzenarten
Der ursprünglich aus Asien stammende Japankäfer (Popillia japonica) ist von der Europäischen Union als Quarantäneschädling eingestuft. In Europa hat er keine natürlichen Feinde.
Sowohl die ausgewachsenen Käfer als auch ihre Larven können erhebliche Schäden in der Landwirtschaft und in privaten Gärten verursachen. Der Japankäfer befällt mehr als 400 Pflanzenarten. Durch Kahl- und Skelettierfraß kann er Obstkulturen, Beerensträucher und Bäume zerstören. Seine Larven schädigen zudem die Pflanzenwurzeln im Boden.
Diese Verbote gelten in der Pufferzone
Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, gelten in den betroffenen Gebieten besondere Beschränkungen. Für Gartenbesitzer und andere Bürger sind insbesondere drei Regelungen wichtig:
- Pflanzenmaterial: Vom 1. Juni bis zum 30. September ist es verboten, Pflanzenmaterial aus der Grünpflege sowie unbehandelte Pflanzenreste aus der Pufferzone in Gebiete außerhalb des abgegrenzten Bereichs zu transportieren. Ausnahmen sind in der Allgemeinverfügung geregelt.
- Oberboden: Das Verbringen von Oberboden bis zu einer Tiefe von 30 Zentimetern aus der Pufferzone heraus ist ganzjährig untersagt.
- Lockstofffallen: Der Einsatz von Japankäferfallen mit Lockstoffen oder spezifischen Sexualhormonen ist verboten.
Japankäfer erkennen und Sichtungen melden
Die Bevölkerung ist aufgerufen, verdächtige Käfer während der Flugzeit umgehend zu melden. Der Japankäfer ist etwa einen Zentimeter groß und besitzt einen metallisch grün schimmernden Kopf sowie braune Flügeldecken.
Besonders auffällig sind fünf weiße Haarbüschel auf jeder Seite des Hinterleibs und zwei größere Haarbüschel am Körperende.
Wer ein verdächtiges Insekt entdeckt, sollte es fotografieren oder sicher in einem fest verschlossenen Gefäß aufbewahren. Der Fund soll umgehend dem Landwirtschaftsamt oder dem Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) gemeldet werden.
Meldungen sind per E-Mail an [email protected] möglich.
Die vollständige Allgemeinverfügung mit weiteren Einzelheiten und Ausnahmeregelungen: rv.de
(Quelle: Landkreis Ravensburg)
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Was bedeutet das?Transparenz
- Erstmals veröffentlicht
- 23.10.2026, 10:12 Uhr





