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Ausbreitung verhindern Japankäfer: Schutzgebiet im Bodenseekreis eingerichtet

Im östlichen Bodenseekreis gelten neue Schutzmaßnahmen gegen den Japankäfer. In Teilen von Neukirch, Tettnang und Kressbronn ist der Transport von Grünmaterial eingeschränkt.

Lesezeit 2 Minuten
Der Japankäfer kann mehr als 400 Pflanzenarten befallen. Um seine Ausbreitung zu verhindern, wurden im östlichen Bodenseekreis Schutzmaßnahmen angeordnet.
Der Japankäfer kann mehr als 400 Pflanzenarten befallen. Um seine Ausbreitung zu verhindern, wurden im östlichen Bodenseekreis Schutzmaßnahmen angeordnet. (Bild: Aline Knoblauch, Bundesamt für Umwelt BAFU)

Um eine Ausbreitung des Japankäfers zu verhindern, hat das Landratsamt Bodenseekreis Teile des östlichen Kreisgebiets zum Schutzgebiet erklärt. Betroffen sind bestimmte Flurstücke in Neukirch, Tettnang und Kressbronn. Die am 22. Oktober 2026 erlassene Allgemeinverfügung sieht umfangreiche Schutzmaßnahmen vor.

Die Regelungen gelten für sämtliche Landnutzungen, darunter landwirtschaftliche Betriebe, private Gärten, Waldgrundstücke und andere Grünanlagen. Insbesondere der Transport von Grünmaterial und Boden aus der sogenannten Pufferzone ist in den kommenden Jahren nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt.

Japankäfer in benachbarten Regionen nachgewiesen

Hintergrund sind Japankäfer-Funde aus der Mitte des Jahres 2026 im österreichischen Bezirk Bregenz und im angrenzenden bayerischen Landkreis Lindau. Dort wurden bereits Befallszonen ausgewiesen. Aufgrund europäischer Vorgaben müssen nun auch in angrenzenden Teilen des Bodenseekreises und des Landkreises Ravensburg Pufferzonen eingerichtet werden.

Im Bodenseekreis wurden bislang keine Japankäfer-Populationen nachgewiesen. Die vorsorglichen Maßnahmen sollen verhindern, dass sich der Schädling auf weitere Gebiete ausbreitet.

Die Grenzen des Schutzgebiets orientieren sich an den biologischen Ausbreitungsradien des Käfers. Da sich das bisherige Befallsgeschehen auf die Grenzregion konzentriert, erstreckt sich die Abgrenzungszone über den Bodenseekreis hinaus auf den Landkreis Ravensburg und den Landkreis Lindau.

Strenge Vorschriften für Pflanzen, Grüngut und Erde

Besonders beim Transport von Pflanzen, Grüngut, Erdaushub und Oberboden sind die neuen Vorschriften zu beachten. Wer entsprechendes Material über Kreis- oder Landesgrenzen hinweg transportiert, muss gegebenenfalls zusätzlich die Allgemeinverfügungen der Landratsämter Ravensburg und Lindau berücksichtigen.

Maßgeblich sind die jeweiligen rechtlichen Regelungen des Landkreises, in dem die Handlung stattfindet oder in den das Material transportiert wird.

Die Schutzmaßnahmen können nach EU-Recht erst aufgehoben werden, wenn der Japankäfer drei aufeinanderfolgende Jahre lang nicht mehr nachgewiesen wurde.

Japankäfer befällt mehr als 400 Pflanzenarten

Der Japankäfer (Popillia japonica) ist etwa acht bis elf Millimeter lang und befällt mehr als 400 Pflanzenarten. Durch seinen Fraß kann er erhebliche Schäden in der Landwirtschaft, im Gartenbau und in der Natur verursachen.

Die Europäische Union stuft den Japankäfer als prioritären Unionsquarantäne-Schadorganismus ein. Damit unterliegt er strengen gesetzlichen Überwachungs- und Bekämpfungspflichten nach dem europäischen Pflanzengesundheitsrecht.

Ausführliche Informationen zum Japankäfer, den betroffenen Schutzgebieten und den geltenden Gegenmaßnahmen stellt das Landwirtschaftsamt des Bodenseekreises unter bodenseekreis.de/japankaefer bereit.

(Quelle: Landratsamt Bodenseekreis)

Schlagwörter

Transparenz

Erstmals veröffentlicht
25.10.2026, 16:30 Uhr

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