Schnee und Glätte Winterdienst in Bad Waldsee: Diese Regeln gelten
In Bad Waldsee gelten im Winter feste Räum- und Streupflichten für Anlieger. Die Stadt informiert über Uhrzeiten, kostenloses Streumaterial und den Winterdienst.

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Wer in Bad Waldsee für die Räumung von Gehwegen verantwortlich ist, muss im Winter feste Zeiten und Vorgaben beachten. Die Stadt erinnert Grundstückseigentümer und Anlieger an ihre Räum- und Streupflichten und erklärt, wie der städtische Winterdienst organisiert ist.
Gehwege müssen morgens geräumt sein
Straßenanlieger sind verpflichtet, Gehwege oder entsprechende Randflächen der Fahrbahn auf einer Breite von mindestens einem Meter von Schnee und Eis zu befreien. Diese Regelung gilt auch in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen.
An Werktagen müssen die Flächen bis spätestens 7 Uhr geräumt und gestreut sein, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr. Kommt es anschließend erneut zu Schneefall oder Glätte, muss bei Bedarf unverzüglich nachgeräumt und gestreut werden. Die Räum- und Streupflicht endet täglich um 21 Uhr.
Der beseitigte Schnee muss grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück gelagert werden. Ist dort kein Platz vorhanden, darf er zwischen Gehweg und Fahrbahn angehäuft werden. Schnee auf die Straße zu werfen, ist nicht erlaubt. Dadurch wird die Arbeit der Räumfahrzeuge erschwert und der Schnee möglicherweise wieder auf die Gehwege geschoben.
Bei Tauwetter müssen zudem Straßeneinläufe und Rinnen von Schnee und Eis befreit werden. So kann Schmelzwasser abfließen, ohne bei erneutem Frost zu gefrieren.
Streusalz nur in Ausnahmefällen erlaubt
Zum Streuen sollen abstumpfende Materialien wie Sand, Splitt oder Streugranulat verwendet werden. Auftauende Streumittel sind nur ausnahmsweise zulässig, wenn sich die Glätte anders nicht ausreichend beseitigen lässt. Das kann beispielsweise bei extremer Eisbildung oder gefrierendem Regen der Fall sein. Die verwendete Menge muss auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt bleiben.
Für Bürger stellt die Stadt kostenlos Splitt in kleineren Mengen bereit. Die entsprechenden Splittkisten befinden sich überwiegend an Steigungen und besonders gefährlichen Stellen. Wer Splitt entnehmen möchte, muss einen eigenen Behälter mitbringen.
Die Splittkisten verteilen sich wie folgt:
- Kernstadt Bad Waldsee: 29
- Mittelurbach: 2
- Mennisweiler: 2
- Haisterkirch: 3
- Hittisweiler: 1
- Hittelkofen: 1
- Osterhofen: 2
- Graben: 3
- Michelwinnaden: 3
Parkende Autos können den Winterdienst behindern
Damit die Räumfahrzeuge ihre Arbeit erledigen können, müssen Straßen, Wege und insbesondere Wendeplatten ausreichend frei bleiben. Falsch oder ungünstig abgestellte Fahrzeuge können die Schneeräumung erheblich erschweren oder sogar verhindern.
Das kann auch Auswirkungen auf andere Straßen haben, die dadurch erst später oder unter Umständen gar nicht geräumt werden können. Bei angekündigtem Schneefall oder drohender Glätte sollten Autofahrer deshalb besonders darauf achten, dass Räumfahrzeuge ungehindert passieren können.
Winterdienst arbeitet nach festen Prioritäten
Für die Schneeräumung und Glättebekämpfung setzt die Stadt Bad Waldsee die Mitarbeitenden des Baubetriebshofs und der Grünpflege ein. Die Teams arbeiten in organisierten Wechselschichten.
Abhängig von der Wetterlage sind die Beschäftigten an bis zu sieben Tagen pro Woche und täglich bis zu 17 Stunden im Einsatz oder in Rufbereitschaft. Je nach Witterung können mehrere Einsätze am Tag erforderlich sein. Geschultes Personal beobachtet und bewertet die Wetterentwicklung fortlaufend.
Geräumt wird nach festgelegten Prioritäten, die bei Bedarf an die Wetterbedingungen angepasst werden. Da nicht alle Straßen und Wege gleichzeitig bearbeitet werden können, bleiben insbesondere kleinere Nebenwege und Schleichwege unter Umständen ungeräumt. Die Stadt empfiehlt deshalb, möglichst die geräumten Hauptwege zu nutzen.
Auch Bäume und Sträucher kontrollieren
Neben Schnee und Eis auf den Verkehrsflächen können auch herabhängende Äste zum Problem werden. Durch die Schneelast können sich Zweige absenken und in Gehwege oder Straßen hineinragen.
Grundstückseigentümer sollten ihre Bäume und Sträucher deshalb rechtzeitig überprüfen und bei Bedarf zurückschneiden.
Die Stadt Bad Waldsee bittet alle Bürger um Rücksichtnahme und Unterstützung, damit der Winterdienst möglichst reibungslos arbeiten kann.
(Quelle: Stadt Bad Waldsee)
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Was bedeutet das?Transparenz
- Erstmals veröffentlicht
- 29.10.2026, 08:09 Uhr





