Sieben Jahre Haft verhängt Urteil in Ravensburg: Brandstifter aus Aulendorf muss ins Gefängnis

Urteil in Ravensburg: Brandstifter aus Aulendorf muss ins Gefängnis
Die Feuerwehr rettete mehrere Bewohner aus der brennenden Unterkunft in Aulendorf. (Bild: picture alliance / dpa | Matthias Balk)

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Ein 37-jähriger Mann aus Aulendorf muss für sieben Jahre ins Gefängnis. Er hatte in einer Unterkunft Feuer gelegt und damit zahlreiche Menschenleben gefährdet.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts verurteilte den Angeklagten unter dem Vorsitz von Veiko Böhm wegen versuchten Mordes in 25 tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung sowie versuchter schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Sachbeschädigung. Eingerechnet wurde dabei eine Vorverurteilung. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft gefordert, die Verteidigung sechs Jahre.

Feuer in Unterkunft mit 27 Menschen

Nach den Feststellungen des Gerichts zündete der Angeklagte in der Nacht zum 26. Juni 2024 einen Sofahocker im ersten Obergeschoss einer Asyl- und Obdachlosenunterkunft in Aulendorf an. In dem Gebäude hielten sich 27 Personen auf, die meisten von ihnen schliefen bereits. Der Angeklagte wusste, dass das Feuer auf das Gebäude übergreifen konnte, und nahm den Tod der Bewohner billigend in Kauf.

Das Feuer breitete sich rasch aus, es kam zu einem Zimmervollbrand mit starker Rauchentwicklung im Treppenhaus. Die Feuerwehr konnte den Brand löschen, die meisten Bewohner retteten sich selbst, einige mussten jedoch über die Drehleiter in Sicherheit gebracht werden. Schwer verletzt wurde niemand, der Angeklagte erlitt eine leichte Rauchgasvergiftung. Der Schaden beläuft sich auf mindestens 144.000 Euro.

Tatmotiv: „Retter in der Not“ spielen

Als Motiv stellte die Kammer fest, dass der Angeklagte das Feuer legte, um seine Ex-Freundin zurückzugewinnen, die ebenfalls in der Unterkunft wohnte. Er wollte sich als „Retter in der Not“ aufspielen, um die Frau und ihre Tochter zu beeindrucken. Doch die Ex-Freundin durchschaute den Plan und wies seine vermeintlichen Rettungsbemühungen zurück. Daraufhin schlug der Angeklagte sie.

Bereits Mitte Juni 2024 hatte der Mann versucht, ein Zimmer in der Unterkunft anzuzünden. Damals setzte er eine Holztür mithilfe eines improvisierten Flammenwerfers in Brand.

Strafzumessung und Urteil

Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Gericht sein weitgehendes Geständnis und den Umstand, dass keine konkrete Lebensgefahr für die Hausbewohner entstand. Strafschärfend ins Gewicht fiel dagegen, dass viele Menschen gefährdet wurden, erheblicher Sachschaden entstand und zwei Bewohner fast ihr gesamtes Hab und Gut verloren.

Das Urteil ist rechtskräftig.

(Quelle: Landgericht Ravensburg)

Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.