Weitere Kontrollen des Landratsamts und der Polizei in Gastronomiebetrieben im Westallgäu

Schild mit der Aufschrift 2G Regel
Schild mit der Aufschrift 2G Regel (Bild: pixabay)

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Lindau (Bodensee) – Nachdem Mitarbeiter des Landratsamts mit Unterstützung von Beamten der Polizeiinspektion Lindau Mitte November bereits Gastronomiebetriebe im Stadtgebiet Lindau auf Einhaltung der 3G-Plus-Regelung kontrolliert hatten, fand nun eine weitere gemeinsame Kontrolle des Landratsamts und der Polizei in 10 Gastronomiebetrieben und einer Spielhalle in Lindenberg, Heimenkirch und Scheidegg statt.

Aufgrund der verschärften Maßnahmen wurde hier die Einhaltung der 2G Regelung in den Gastronomiebetrieben und der 2G-Plus-Regelung in der Spielhalle überprüft.

Kontrolliert wurden alle Gäste und Angestellte – insgesamt 192 Personen. Es konnte dabei kein Verstoß festgestellt werden. „Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern, die diese Regelungen mittragen und damit ihren persönlichen Beitrag zum Schutz von uns allen leisten“, so Landrat Elmar Stegmann. Neben den gemeinsamen Kontrollen des Landratsamts und der Polizei, führt die Polizei auch laufend eigenständig Kontrollen durch. Landrat Stegmann dankt allen Beteiligten für diese tatkräftige Unterstützung.

Empfehlung zur Kontrolle der Impfnachweise:

Für Dienstleister, die den Impfstatus überprüfen möchten, gibt es eine Prüf-App („CovPassCheck-App“). Damit kann der Impfstatus ähnlich wie ein Barcode eines Flug oder Bahntickets gescannt werden. Bei einer Überprüfung von dem QR-Code werden in der CovPassCheck-App der Status des Zertifikats, Vorname(n), Nachname und das Geburtsdatum angezeigt. Das Ergebnis muss mit einem Lichtbildausweis abgeglichen werden.

„Wir empfehlen allen Dienstleistern diese Prüf-App herunterzuladen und einzusetzen, da sie eine schnelle Überprüfung des Impfnachweises ermöglicht“, so ein Sprecher des Landratsamts. Alternativ ist auch ein Nachweis mit dem analogen Impfpass möglich, ebenfalls in Kombination mit einem gültigen Lichtbildausweis. Die Überprüfung dieser Variante ist jedoch zeitaufwendiger.

Hinweis zur FFP2 Maskenpflicht:

Mit Wirkung vom 24. November 2021 ist die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) in Kraft getreten. Anders als bei der bisherigen 2G-Relegung in Gastronomiebetrieben, bei der die Maskenpflicht entfallen ist, gilt für Gäste in der Gastronomie nun eine FFP2-Maskenpflicht, solange sie nicht am Tisch sitzen.

(Pressemitteilung: Landratsamt Lindau)