Existenzielle Notlage Soforthilfen für Hochwassergeschädigte im Landkreis Lindau

Soforthilfen für Hochwassergeschädigte im Landkreis Lindau
Für betroffene Privathaushalte im Freistaat Bayern steht die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 Prozent) des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat zur Verfügung // Symbolbild. (Bild: picture alliance/dpa | Pia Bayer)

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Die Unwetter der vergangenen Tage haben in Teilen Bayerns immense Schäden hinterlassen. Die Hochwassersituation ist weiterhin angespannt. Rund 60.000 Helfer sind nach wie vor im Einsatz. Auch im Landkreis Lindau sind die Menschen durch die starken Überschwemmungen zum Teil erheblich geschädigt. Die Betroffenen können jetzt schnelle Soforthilfe beantragen. Diese wurde kurzfristig von der Bayerischen Staatsregierung in einem finanziellen Rahmen von bis zu 100 Millionen Euro beschlossen.

Für betroffene Privathaushalte im Freistaat Bayern steht die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 Prozent) des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat zur Verfügung. Zudem wird eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 Prozent) gewährt.

Landrat sichert unbürokratische Bearbeitung zu

Landrat Elmar Stegmann betont: „In diesen schwierigen Zeiten ist es uns ein besonderes Anliegen, den Bürgern, die in Not geraten sind, umgehend und ohne komplizierte Bürokratie zur Seite zu stehen. Wir haben unsere Abläufe dahingehend optimiert, dass Hilfsangebote rasch und effektiv bereitgestellt werden können.“ Und erfügt hinzu: „Die Schäden, die ich selbst in den betroffenen Gebieten gesehen habe, sind zum Teil immens. Viele Menschen haben ganz erhebliche Sachschäden erlitten. Wir stehen gemeinsam in dieser Krise und setzen alles daran, dass unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger die Unterstützung erhalten, die sie dringend benötigen.“

Die Anträge für betroffene Privathaushalte sind auf der Webseite des Landkreises abrufbar.

Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag ist zusammen mit einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zur Identifikation entweder eingescannt per E-Mail an: soforthilfe@landkreis-lindau.de oder per Post an das Landratsamt Lindau (Bodensee) zu übermitteln. Bitte beachten: Die Anträge sind beim Landratsamt Lindau bis spätestens 31. August 2024 (Ausschlussfrist) einzureichen.

Bei Anträgen auf Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ ist zusätzlich ein Kostenvoranschlag mit einzureichen.

Soforthilfen der Staatsregierung gibt es auch für Unternehmen, freie Berufe sowie Landwirtschaft und Fischerei. Anträge auf Soforthilfe sind im Schadensfall an die zuständigen Landratsämter bzw. Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu richten.

Darüber hinaus hat die Staatsregierung einen Härtefonds beschlossen. Aus dem Härtefonds können Bürger, Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die durch die genannten Ereignisse in eine existenzielle Notlage geraten sind, Zuschüsse erhalten (Zuschüsse je nach finanzieller Leistungsfähigkeit der Geschädigten bis max. 100 Prozent; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet).

Landrat Stegmann appelliert: „Wir alle müssen uns bewusst werden, dass solche Naturkatastrophen in Zukunft häufiger auftreten können. Daher empfehle ich allen Bürgern dringend, sich entsprechend abzusichern. Der Schutz und die Vorsorge für solche Ereignisse sind unerlässlich.“

Angesichts der zunehmenden Häufigkeit von Großschadensereignissen und Naturkatastrophen empfiehlt auch die Staatsregierung darüber hinaus allen Bürgern nochmals eindringlich, künftig zum eigenen Schutz entsprechend umfassende Versicherungen abzuschließen. Sie spricht sich für die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden aus.

(Pressemitteilung: Landkreis Lindau)