Verkehrssicherheit So regelt Konstanz den Einsatz von mobilen Blitzern ohne Fahrzeug

So regelt Konstanz den Einsatz von mobilen Blitzern ohne Fahrzeug
(Bild: picture alliance / Jochen Tack | Jochen Tack)

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Semistationäre Blitzer sind ein fester Bestandteil der Verkehrsüberwachung in Konstanz. Sie ergänzen bestehende Maßnahmen zur Geschwindigkeitskontrolle und kommen besonders dort zum Einsatz, wo Anwohner um mehr Sicherheit im Straßenverkehr bitten.

Doch wo dürfen diese Anlagen überhaupt stehen – und welche Regeln gelten für ihren Einsatz?

Was sind semistationäre Blitzer?

Semistationäre Anlagen wie der städtische Blitzer „Toni“ dienen der Verkehrsüberwachung, zählen jedoch nicht als Kraftfahrzeuge. Daher gelten für sie nicht die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Bezug auf Halte- oder Parkverbote.

Flexible Standorte zum Schutz der Anwohner

Da semistationäre Blitzer nicht an Fahrzeugregelungen gebunden sind, können sie flexibel dort eingesetzt werden, wo besonders schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer – etwa Kinder, Senioren oder Radfahrer – gefährdet sind. Die Stadtverwaltung reagiert dabei häufig auf Hinweise aus der Bevölkerung, wenn Anwohner sich über zu schnelles Fahren in ihrem Wohngebiet beschweren.

„Toni“ sorgt für mehr Sicherheit – ganz ohne Personalaufwand

Die Anlage „Toni“ kann ein bis zwei Wochen an einem Ort verbleiben und eigenständig Messungen durchführen – ohne dass dafür städtisches Personal vor Ort sein muss. Damit ergänzt sie als „vierte Säule“ die bestehenden Maßnahmen der Verkehrsüberwachung:

  • Mobile Blitzer
  • Vollstationäre Anlagen
  • Digitale Geschwindigkeitsdisplays

Einsatzstrategie: Erst informieren, dann kontrollieren

In neu eingerichteten Tempo-30- oder Tempo-40-Zonen setzt die Stadt zunächst auf Aufklärung. Für ein bis zwei Monate weisen dort Displays freundlich, aber deutlich auf die geltende Höchstgeschwindigkeit hin. Erst wenn sich die Verkehrsteilnehmer an die neue Regelung gewöhnt haben, kommt „Toni“ für gezielte Kontrollen zum Einsatz.

(Quelle: Stadt Konstanz)