Der Bodenseekreis schafft die Voraussetzungen für die geplante Einrichtung eines ambulanten Operationszentrums am früheren Klinikstandort Tettnang. Nach dem Rückkauf der Immobilie soll die Oberschwabenklinik die Gebäude künftig medizinisch nutzen.
Rund zwei Monate nach dem Ende des stationären Krankenhausbetriebs steht fest, wie es mit dem früheren Klinikstandort Tettnang weitergehen soll. Der Kreistag des Bodenseekreises beschloss am Dienstag, 28. Juli, den Rückkauf des Grundstücks und der Klinikgebäude.
Oberschwabenklinik soll Gebäude nutzen
Nach Angaben des Bodenseekreises soll die Immobilie künftig an die Oberschwabenklinik (OSK) vermietet werden. Geplant ist dort die Einrichtung eines ambulanten Operationszentrums (AOZ) in Verbindung mit dem bereits bestehenden Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ).
Wie der Südkurier über die Kreistagssitzung berichtet, soll die medizinische Nutzung des Standorts damit fortgeführt werden. Weitere Einzelheiten zur Ausgestaltung des Operationszentrums wurden bislang nicht öffentlich bekannt gegeben.
Medizinisches Versorgungszentrum bleibt bestehen
Das Medizinische Versorgungszentrum in Tettnang befindet sich bereits seit dem 1. Januar 2026 unter dem Dach der Oberschwabenklinik. Die OSK hatte die Medizinischen Versorgungszentren in Tettnang und Friedrichshafen übernommen und angekündigt, die ambulante Versorgung an beiden Standorten fortzuführen.
Welche Fachrichtungen künftig in das ambulante Operationszentrum eingebunden werden, wie viele Räume genutzt werden und wann der Betrieb aufgenommen werden könnte, ist derzeit noch nicht offiziell bekannt.
Stationärer Krankenhausbetrieb kehrt nicht zurück
Bereits im Mai hatte sich der Kreistag für AMEOS als künftigen Betreiber des Klinikums Friedrichshafen entschieden. Innerhalb des bisherigen Medizin Campus Bodensee soll die stationäre Krankenhausversorgung künftig auf den Standort Friedrichshafen konzentriert werden.
Der nun beschlossene Rückkauf der Tettnanger Klinikimmobilie ist davon unabhängig. Er ermöglicht eine weitere medizinische Nutzung des Standorts, bedeutet jedoch keine Rückkehr des stationären Krankenhausbetriebs.
Weitere Details zum Mietverhältnis, zum ambulanten Operationszentrum und zur künftigen Nutzung der Gebäude sollen zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben werden.
(Quellen: Bodenseekreis (Informationen zur Neuordnung der stationären Gesundheitsversorgung sowie Kreistagsunterlagen vom 28. Juli 2026), Oberschwabenklinik gGmbH (Mitteilung zur Übernahme der Medizinischen Versorgungszentren vom 8. Januar 2026) sowie Berichterstattung des Südkurier.)