Gut zu wissen Silvester ohne Blaulicht

Silvester ohne Blaulicht
Damit Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst nicht ungeplant zur Silvesterfeier ausrücken müssen, weist das Landratsamt Bodenseekreis auf wichtige Regeln für einen sicheren Jahreswechsel hin. (Symbolbild: Fotolia)

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Damit Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst nicht ungeplant zur Silvesterfeier ausrücken müssen, weist das Landratsamt Bodenseekreis auf wichtige Regeln für einen sicheren Jahreswechsel hin.

Die Gefahren durch Böller und Raketen werden häufig unterschätzt – sowohl Brand- als auch Verletzungsrisiken sind erheblich. Vor dem Zünden von Feuerwerk sind daher gesetzliche Vorgaben zu beachten. Zudem haben einige Städte und Gemeinden im Bodenseekreis weitergehende Abbrennverbote erlassen. Hierzu sollte man sich vorab bei der jeweiligen Kommune informieren. Grundsätzlich gilt: Rücksicht auf Mitmenschen und Tiere nehmen.

Gesetzliche Vorgaben

(§ 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz)

  • Es dürfen ausschließlich Feuerwerkskörper mit CE-Kennzeichnung verwendet werden.
  • Feuerwerk der Kategorie F2 darf nur von Personen ab 18 Jahren gezündet werden.
  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist ausschließlich im Zeitraum vom 31. Dezember, 0 Uhr, bis zum 1. Januar, 24 Uhr erlaubt. Außerhalb dieser Zeiten stellt die Knallerei eine erhebliche Belästigung dar und kann – wie alle Verstöße gegen diese Regelungen – mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
  • Feuerwerkskörper dürfen nicht auf Personen oder auf brennbare Gegenstände, Gebäude, Buschwerk oder Wälder gerichtet werden.
  • In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandgefährdeten Gebäuden, etwa Fachwerkhäusern, ist Pyrotechnik verboten.
  • Gemeinden können zusätzliche Abbrennverbote festlegen.
  • Aus Rücksicht auf Tiere bittet das Landratsamt, Feuerwerk nicht in der Nähe von Ställen oder Koppeln zu zünden.

Brände und Unfälle vermeiden

Feuerwerkskörper und Raketen sind Sprengstoffe. Jährlich kommt es dadurch zu schweren Unfällen, insbesondere Hände, Augen und Ohren sind gefährdet. Auch Brände können schnell entstehen. Die Feuerwehren im Bodenseekreis empfehlen deshalb, folgende Hinweise zu beachten:

  • Die Gebrauchsanweisungen der Hersteller sind strikt einzuhalten. Feuerwerk darf – mit wenigen Ausnahmen – nicht in geschlossenen Räumen verwendet werden.
  • Feuerwerkskörper dürfen keinesfalls selbst hergestellt oder illegal aus dem Ausland eingeführt werden.
  • Böller, Raketen und ähnliche Pyrotechnik nicht am Körper tragen, etwa in Jacken- oder Hosentaschen. Sie sind so aufzubewahren, dass keine Selbstentzündung möglich ist.
  • Bei starkem Wind oder Böen sollten keine Raketen gezündet werden.
  • Feuerwerk nicht unkontrolliert wegwerfen und nach dem Anzünden stets ausreichend Abstand halten.
  • Für den Ernstfall Löschmittel wie einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereithalten.
  • Nicht gezündete Feuerwerkskörper niemals erneut anzünden, sondern mit Wasser unschädlich machen.
  • Vor Silvester brennbare Gegenstände an Haus, Balkon oder Terrasse entfernen oder ins Gebäude bringen.
  • Während des Feuerwerks Fenster geschlossen halten.

Sollte es dennoch zu einem Notfall kommen, ist die europaweite Notrufnummer 112 zu wählen. Weitere wichtige Rufnummern sind auf der Website des Bodenseekreises unter dem Menüpunkt „Notfall“ zu finden.

Die Feuerwehren im Bodenseekreis und das Landratsamt wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Gästen einen guten und vor allem sicheren Start ins neue Jahr 2026.

(Quelle: Landratsamt Bodenseekreis)

Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.
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