Geflügelpest: Stallpflicht für Hausgeflügel im Bodenseekreis erneut verlängert

Geflügelpest: Stallpflicht für Hausgeflügel im Bodenseekreis erneut verlängert
Die Stallpflicht für Hausgeflügel wurde vom Landratsamt Bodensee erneut verlängert. (Bild: Pexels)

WOCHENBLATT
WOCHENBLATT

Das seit Anfang März geltende und landkreisweite Aufstallungsgebot für Hausgeflügel wird zum Schutz der Geflügelbestände bis 14. Mai 2023 verlängert. Grund ist die noch einmal gestiegene Anzahl auf nun 25 Möwen, bei denen die Vogelgrippe (Geflügelpest) im Bodenseekreis labordiagnostisch nachgewiesen wurde.

Die Stallpflicht gilt sowohl für gewerbliche als auch private und Hobby-Geflügelhaltungen. Für Menschen ist die Tierkrankheit nicht gefährlich. Die vollständige Allgemeinverfügung ist online abrufbar.

Auch wenn das Infektionsgeschehen im Landkreis weiter an Dynamik verliert und die Zahl der toten Vögel zurückgeht, ist weiterhin Vorsicht geboten. Zuletzt gab es beispielsweise im Landkreis Neu-Ulm einen großen Ausbruch der Vogelgrippe mit über 1.000 toten Vögeln. Durch die verlängerte Aufstallungspflicht soll daher weiter verhindert werden, dass die Infektion auf Nutzgeflügelbestände übergreift.

Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Virusübertragung auf den Menschen als sehr gering ein. In der Regel erkranken nur Vögel. Andere Tiere können das Virus aber weiterverbreiten und eine Infektion ist nicht ausgeschlossen. Daher sollte ein direkter Kontakt von Haustieren – insbesondere Hunden und Katzen – mit toten oder kranken Vögeln vermieden werden.

Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine für Vögel hochansteckende Viruserkrankung. Bei einer Vielzahl von Vogelarten verläuft die Geflügelpest tödlich. Betroffen sind insbesondere Hühnervögel, Greifvögel, Eulen, Krähen und Wasservögel, wie Schwäne, Enten, Gänse, Reiher, Kormorane und Möwen. Tauben und Singvögel sind bisher nicht betroffen.

Die Geflügelhalterinnen und -halter sind aufgerufen, alle Maßnahmen zu treffen, die einen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindern. Auch soll unbedingt darauf geachtet werden, dass Virus nicht über Einstreu, Futter, Tränke, Geräte und Schuhwerk einzuschleppen.

Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel hält und diese noch nicht beim Veterinäramt gemeldet hat, wird aufgefordert, dies schnellstmöglich nachzuholen.

Auffällige Häufungen von toten oder erkrankten Vögeln jeder Art sollten an das Veterinäramt des Bodenseekreises gemeldet werden. Fragen beantwortet das Veterinäramt unter Tel. 07541 204-5177 montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr.

Weitere Informationen unter:

www.fli.dewww.mlr.baden-wuerttemberg.dewww.bodenseekreis.de

(Pressemitteilung: Landratsamt Bodenseekreis)