In der Nacht von Samstag auf Sonntag kam es auf der Bahnstrecke zwischen dem Hafenbahnhof und dem Stadtbahnhof Friedrichshafen zu einem schweren Vorfall. Ein 24-jähriger Mann wurde von einem Regionalzug erfasst, nachdem er sich unbefugt im Gleisbereich aufgehalten hatte.
Zugführer reagiert schnell, Unfall aber nicht vermeidbar
Der Vorfall ereignete sich am Samstag, den 12. Oktober 2024, kurz vor Mitternacht. Der Triebfahrzeugführer des Regionalexpress RE 4249 bemerkte eine Person, die zu Fuß im Gleisbereich zwischen dem Hafen- und Stadtbahnhof unterwegs war. Sofort gab er einen Achtungspfiff ab und leitete eine Schnellbremsung ein. Dennoch erfasste der Zug den jungen Mann bei niedriger Geschwindigkeit, bevor er zum Stillstand kam.
Verletzter setzt Weg fort – Polizei greift ein
Obwohl er verletzt wurde, setzte der 24-jährige Deutsche seinen Weg zunächst fort, bis ihn eine alarmierte Streife der Bundespolizei stoppte. Die Beamten leisteten Erste Hilfe und übergaben den Mann anschließend an den Rettungsdienst, der ihn zur weiteren Untersuchung ins Klinikum Friedrichshafen brachte.
Bahnverkehr unterbrochen – Ermittlungen eingeleitet
Für die Dauer der Unfallaufnahme wurde die Bahnstrecke für etwa 45 Minuten gesperrt. Dies führte zu Zugausfällen und Verspätungen im regionalen Bahnverkehr. Die Insassen des Zuges blieben unverletzt. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.
Bundespolizei warnt eindringlich vor Gleisbetreten
Im Zusammenhang mit diesem Vorfall warnt die Bundespolizei erneut vor den lebensgefährlichen Risiken, die das Betreten von Bahngleisen mit sich bringt:
- Das Betreten der Gleise ist streng verboten und nur an dafür vorgesehenen Stellen erlaubt.
- Züge nähern sich fast lautlos und haben lange Bremswege.
- Besonders bei Dunkelheit oder schlechter Witterung kann es zu spät sein, Personen rechtzeitig zu sehen und Schnellbremsungen einzuleiten.
Dieser Vorfall zeigt einmal mehr, wie gefährlich das Betreten von Bahngleisen ist und wie wichtig es ist, die Warnhinweise ernst zu nehmen.
(Quelle: Polizeipräsidium Ravensburg)