Frau beschimpft Mitarbeiter des Notrufs aufs Übelste

Der Missbrauch von Notrufen kann teuer werden.
Der Missbrauch von Notrufen kann teuer werden. (Symbolbild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Kalaene)

Eine 62-Jährige aus Neu-Ulm kontaktierte ohne vorliegenden Notfall mehrmals die Notrufnummer. Der Mitarbeiter verwies die Frau an den Hausarzt. Die Anrufende reagierte mit Unverständnis und beleidigte den Mitarbeiter mehrfach.

Wie die Polizei mitteilte, war dem Mitarbeiter in der integrierten Leitstelle schnell klar, dass es sich bei dem Anliegen der Frau um keinen Notfall handelte. Als er sie nach mehrmaligen Telefonaten an den Hausarzt verwies, rastete die 62-Jährige aus und es hagelte Beleidigungen und Beschimpfungen.

Die Polizei suchte die Frau auf

Die Dame bekam daraufhin Besuch von der Polizei und es wurde ein Strafverfahren wegen Beleidigung und Missbrauch von Notrufen eingeleitet. Gegenüber den Beamten gab die 62-Jährige dann zu, dass sie in keiner Weise behandlungsbedürftig sei.

Es kann teuer werden

Der Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln ist in Deutschland gemäß § 145 StGB strafbar. Strafbar ist dabei jedes Verhalten gegenüber den Einsatzkräften, aus dem sich der Rückschluss ziehen lässt, dass ein Notfall vorliegen würde. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich nur um einen „Scherz“ gehandelt hat. Für eine Strafbarkeit reicht es aus, wenn eine angezeigte Notsituation tatsächlich nicht bestand, das gilt für sich oder für eine andere Person.

Der Missbrauch von Notrufen kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.

(Quelle: Polizeipräsidium Schwaben Süd/West)