Illegalen Welpenhandel erkennen: Augen auf bei Angeboten aus dem Internet

Illegalen Welpenhandel erkennen: Augen auf bei Angeboten aus dem Internet
Die illegalen Tiere werden oft aus dem Kofferraum heraus verkauft. (Bild: Polizeiliche Kriminalprävention)

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Stuttgart (pr/le) – Das Geschäft mit Hundewelpen und Katzenbabys boomt – insbesondere während der Corona-Pandemie ist die Nachfrage enorm gestiegen. In Kleinanzeigen und im Internet werden immer wieder niedliche Hundewelpen angeboten, die oft aus Hundefabriken aus dem Ausland stammen. Für Kriminelle ist dieser Handel ein lukratives Geschäft.

Das Leid der Welpen ist immens

Entsprechende Portale im Internet sind bestückt mit Anzeigen für Hunde und Katzen. Nicht alle davon kommen von vertrauenswürdigen Händlern. Wie die Polizei mitteilt, werden viele der Tiere unter tierschutzwidrigen Bedingungen aufgezogen, viel zu jung von der Mutter getrennt und nach Deutschland transportiert. Die Tiere sind oft derart geschwächt und krank, dass sie häufig wenige Tage nach dem Kauf versterben oder eingeschläfert werden müssen.

Letzte Anlaufstelle ist das Tierheim

„Das grausame Geschäft mit den Welpen führt auch zu erheblichem Leid bei den Elterntieren. Die Mutterhündinnen werden oft über Jahre hinweg als „Gebärmaschinen“ missbraucht, den Rüden werden Hormone gespritzt, damit sie immer wieder decken können,“ so der Deutsche Tierschutzbund. „Weil die neuen Hundebesitzer die immensen Kosten der nötigen tierärztlichen Behandlung nicht aufbringen können, landen kranke Tiere oft im Tierheim.“

Das illegale Geschäft mit Hundewelpen und Katzenbabys

Laut Polizei werden auch Tiere angeboten, die es überhaupt nicht gibt. Angeblich muss das Tier vor Einreise in Quarantäne oder immense Tierarzt- und Transportkosten müssten vorab beglichen werden. Die Ausreden der Kriminellen haben nur ein Ziel: Geld.

Die Polizei teilt mit: „Wer gewerbsmäßig in Deutschland mit Hunden handelt oder Hunde züchtet, bedarf ebenso eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz wie Händler, die Tiere aus dem Ausland nach Deutschland einführen und diese hier verkaufen oder vermitteln. Liegt diese Erlaubnis nicht vor, findet der Handel beziehungsweise die Vermittlung illegal statt und ist strafbar.“

Strafen zwischen 5.000 und 25.000 Euro

Bislang liegen die Strafen für Ordnungswidrigkeiten – und als solche gelten illegale Welpentransporte – zwischen 5.000 und 25.000 Euro. Je nach Sachverhalt kann im Einzelfall bei illegalen Tiertransporten auch eine Straftat nach § 17 Abs. 2 b TierSchG vorliegen, wenn den Welpen länger andauernde oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt werden.

Tipps der Polizei beim Hundekauf:

  • Vorsicht bei Angeboten bei Onlineportalen, Kleinanzeigen, Tageszeitungen.
  • Keine Hunde an zwielichtigen Orten wie Autobahnraststätten, Hinterhöfen oder ähnlichen Orten kaufen.
  • Notieren Sie ein verdächtiges Autokennzeichen.
  • Den Kaufvertrag sollte man eingehend prüfen und/oder ihn fachmännisch prüfen lassen, gerade wenn Vorab Zahlungen geleistet werden sollen.
  • Käufer von Tieren sollten genau auf das Aussehen und Verhalten des Welpen achten und bestenfalls das Muttertier gesehen haben.
  • Die Hunde dürfen erst im Alter von mindestens 8 Wochen abgegeben werden. Hunde, die aus dem EU-Ausland zum Handel nach Deutschland verbracht werden, müssen mindestens 15 Wochen alt sein.
  • Vor dem Kauf des Tieres, sollte man den Hund einem Tierarzt vorstellen oder sich Kopien tierärztlicher Atteste geben lassen.
  • Man sollte auf notwendige Gesundheitsmaßnahmen wie Impfungen, aktuellen EU-Heimtierausweis, Chippen des Welpen und rassespezifische Voruntersuchungen achten (Herz, HD, Röntgen, ggfls. MRT etc.).
  • Melden Sie unseriöse Züchter, illegale Händler oder Vermittler beim Veterinäramt, der obersten Veterinärbehörde des jeweiligen Bundeslandes (i.d.R. das Landwirtschaftsministerium) oder der Polizei.

Sollten Sie Opfer eines Betrugs geworden sein, erstatten Sie Anzeige bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle.

(Pressemitteilung: Polizeiliche Kriminalprävention)