Die Einsatzkräfte der Kontrolleinheit Flughafen Weeze wurden am 29. Dezember darüber informiert, dass eine kleine Schildkröte als „blinder Passagier“ in einem Flugzeug aus Marrakesch nach Deutschland eingereist ist.
Die Schildkröte war im Flugzeug herrenlos unterwegs und wurde nach der Landung an die Zöllner übergeben. Nach der Erstversorgung erfolgte die Übergabe an den TerraZoo in Rheinberg. Dort wurde die Schildkröte als Maurische Landschildkröte (lateinischer Namen Testudo graeca) bestimmt.
Besitzer hat sich nicht zu erkennen gegeben
Die Maurische Landschildkröte ist eine Tierart, die nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt ist. Die Ein- und Ausfuhr kann aufgrund der Bedrohung ihrer Population nur mit artenschutzrechtlichen Dokumenten erfolgen. Vermutlich gab es diese Bescheinigung nicht, denn ein Besitzer konnte unter den Passagieren nicht ermittelt werden.
Verhängung einer Geldstrafe
Bei der Mitnahme von artengeschützten Tieren, Pflanzen oder daraus hergestellten Gegenständen droht nicht nur die Beschlagnahme, sondern auch die Verhängung einer Geldstrafe.
(Pressemitteilung: Generalzolldirektion Bonn)