Strengere Regeln für Rattengift Rattengift für Privatpersonen ab 23. Oktober verboten

Rattengift für Privatpersonen ab 23. Oktober verboten
Ab dem 23. Oktober 2026 dürfen Privatpersonen bestimmte Rattengifte nicht mehr verwenden. Das Verbot soll insbesondere Haus- und Wildtiere vor gefährlichen Vergiftungen schützen. (Bild: Aktion Tier)
WOCHENBLATT
WOCHENBLATT

Ab dem 23. Oktober 2026 dürfen Privatpersonen in Deutschland bestimmte Rattengifte nicht mehr verwenden. Auch vorhandene Restbestände müssen dann fachgerecht entsorgt werden.

Für blutgerinnungshemmende Gifte gegen Mäuse und Ratten gelten künftig strengere Vorschriften. Der Verkauf dieser Mittel an Privatpersonen ist bereits seit dem 26. April 2026 untersagt. Am 22. Oktober endet nun auch die Frist, innerhalb derer private Restbestände noch aufgebraucht werden dürfen.

Grundlage ist die EU-Biozid-Verordnung. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die entsprechenden Produktzulassungen für Privatpersonen nicht mehr verlängert. Ab dem 23. Oktober dürfen ausschließlich geschulte Fachkräfte mit entsprechendem Sachkundenachweis diese Gifte kaufen, lagern und verwenden.

Warum die Rattengifte so gefährlich sind

Die betroffenen Wirkstoffe werden als Antikoagulantien bezeichnet. Sie blockieren das lebenswichtige Vitamin K und verhindern dadurch die Blutgerinnung. Mäuse und Ratten, die solche Giftköder fressen, verenden zeitverzögert an inneren Blutungen.

Das Verbot soll insbesondere Haus- und Wildtiere vor den Risiken dieser Mittel schützen. Die Tierschutzorganisation aktion tier begrüßt die strengeren Vorschriften. Nach Angaben des Vereins legen Privatpersonen Giftköder aufgrund fehlender Fachkenntnisse häufig unsachgemäß, ungeschützt oder dauerhaft aus. Zudem würden Grundstücke nur selten nach verendeten Nagetieren abgesucht.

Für Haustiere wie Hunde besteht die Gefahr einer direkten Vergiftung, wenn sie die Köder fressen. Auch Katzen und Greifvögel können betroffen sein. Da die Gifte erst nach mehreren Tagen wirken, werden geschwächte Nagetiere zu einer leichten Beute.

Hinzu kommt das Risiko sogenannter Sekundärvergiftungen. Die Wirkstoffe verbleiben lange im Körper der vergifteten Tiere. Fressen beispielsweise Krähen oder Füchse deren Kadaver, können auch sie tödliche Vergiftungen erleiden.

Restbestände müssen als Sondermüll entsorgt werden

Wer nach dem 22. Oktober noch entsprechende Rattengifte besitzt, darf diese nicht mehr selbst anwenden. Vorhandene Restbestände müssen ab dem 23. Oktober als gefährlicher Abfall bei einer kommunalen Schadstoffsammelstelle abgegeben werden.

Eine Entsorgung über den normalen Hausmüll oder den Abfluss ist verboten.

So lässt sich einem Rattenbefall vorbeugen

Damit sich Mäuse und Ratten möglichst gar nicht erst ansiedeln, empfiehlt aktion tier, ihnen Nahrungsquellen und Versteckmöglichkeiten zu entziehen.

Lebensmittel, Tierfutter und Abfälle sollten stets in verschlossenen Behältern aufbewahrt werden. Auch Mülltonnen müssen gesichert sein. Speisereste gehören nicht in die Toilette, da sie Nagetiere anlocken können.

Darüber hinaus rät die Tierschutzorganisation, Gerümpel zu entfernen und dichtes Buschwerk auszudünnen. Löcher, Spalten und Fugen an Gebäuden sollten rattensicher verschlossen werden, um den Tieren den Zugang zu erschweren.

Weitere Informationen zur Tierschutzorganisation gibt es unter aktiontier.org.

(Quelle: aktion tier – menschen für tiere e.V.)

ANZEIGE