Nur für den Eigenbedarf erlaubt: Arzneimittelkauf im Ausland

Die Einfuhr von gefälschten Arzneien ist generell verboten.
Die Einfuhr von gefälschten Arzneien ist generell verboten. (Bild: AndyLeungHK / Pixabay)

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Berlin – Die Haupturlaubszeit steht vor der Tür. Gerne nutzen Reisende ihren Urlaub, um sich im Ausland mit preiswerten Arzneimitteln einzudecken. Die Zollbestimmungen setzen hier jedoch Grenzen. Und das ist nicht das Einzige, was Sie beim Arzneimittelkauf beachten müssen. Die Verbraucherzentrale informiert.

Ich möchte mit Medikamenten nach Deutschland einreisen: Was muss ich beachten?

Sie dürfen Medikamente, die Sie selbst benötigen, aus dem Ausland nach Deutschland mitbringen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das Medikament in Deutschland gekauft und nach dem Urlaub wieder mitgebracht oder ob Sie es im Ausland gekauft haben. Es kommt auch nicht darauf an, ob die Medikamente verschreibungs- oder apothekenpflichtig sind oder ob Sie aus einen EU-Land oder einem Drittland einreisen.

Zugelassen ist eine Menge, die bei empfohlener Einnahme für ungefähr 3 Monate reicht. Dafür können Sie sich an der Packungsbeilage orientieren.

Medikamenten-Kauf im Ausland: Diese Tipps helfen

Kaufen Sie keine Arzneimittel aus dubiosen Quellen. Es besteht die Gefahr einer Fälschung. Die Anwendung solcher Präparate kann gesundheitsschädlich sein.

  • Bringen Sie Medikamente aus einem EU-Land oder einem Drittland für den eigenen Bedarf mit, müssen Sie sie nicht verzollen.
    Reisen Sie aus einem zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebiet ein, gelten eventuell andere Regelungen. Informieren Sie sich vor der Reise über Einfuhrabgaben. Wenn Sie von den Kanarischen Inseln einreisen, bleibt der persönliche Bedarf an Arzneimitteln ebenfalls abgabenfrei, obwohl die Kanaren zu den zollrechtlichen Sondergebieten zählen.

  • Bevor Sie Medikamente ins Ausland mitnehmen, informieren Sie sich darüber, welche Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen in Ihrem Reiseland bei der Einreise oder auch für die Ausreise für Arzneimittel gelten.

  • Denken Sie daran, dass Medikamente im Ausland einen anderen Namen haben können. Hinweise darauf, unter welchen Bezeichnungen ein Medikament im Ausland vertrieben wird, finden Sie in der Packungsbeilage. Schauen Sie genau hin: Ähnlich klingende Namen sprechen nicht automatisch für gleiche Inhaltstoffe, Dosierungen oder Zusammensetzungen.

  • Meiden Sie verbotene Substanzen, etwa solche, die für Dopingzwecke eingesetzt werden (§ 2 Antidoping-Gesetz AntiDopG). Diese Stoffe, wie anabole Stoffe (Testosteron, Wachstumsfaktoren, Hormone und Stoffwechselmodulatoren) dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Bestimmte Medikamente unterliegen zudem den strengen Beschränkungen durch das Betäubungsmittelgesetz. Informieren Sie sich rechtzeitig.

  • Beachten Sie auch artenschutzrechtliche Bestimmungen. Lifestyle-Präparate und vermeintliche Wundermittel können Substanzen enthalten, für die besondere Regelungen gelten und die deshalb nicht eingeführt werden dürfen.

  • Vitaminpräparate, Nahrungsergänzungsmittel oder Naturheilmittel, die im Ausland frei gehandelt werden, können in Deutschland als Arzneimittel gelten. Für sie gelten meist Beschränkungen, was die Einfuhrmenge angeht. Schauen Sie deshalb, wie viel Sie zollfrei einführen dürfen.

Seien Sie vorsichtig bei Fälschungen

Die Einfuhr gefälschter Medikamente ist grundsätzlich immer verboten. Es ist jedoch für Laien kaum möglich, können jedoch eine Fälschung vom Original oft kaum zu unterscheiden. Kaufen Sie Medikamente im Reiseland nur in zugelassenen Apotheken!

Fälschungen können

  • gefährliche Inhaltsstoffe haben.

  • gar keine Wirkung zeigen.

  • falsch dosiert sein oder

  • falsch gekennzeichnet sein.

Weitere Informationen gibt es bei den Verbraucherzentralen.

(Pressemitteilung: Stiftung Warentest)