Die Temperaturen sind zapfig und die Winterreifen sollten längst aufgezogen sein. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Reifen mit Alpine-Symbol unterwegs ist oder nur ein kleines Loch in der Scheibe freikratzt, riskiert ein saftiges Bußgeld. Der ADAC klärt auf.
Alpine-Symbol bei Winterreifen Pflicht
Seit dem 1. Oktober sind nur noch Reifen als Winterreifen zulässig, die das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm) tragen. Eine M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) ist nicht mehr ausreichend, wenn Winterreifen vorgeschrieben sind.
Guckloch freikratzen reicht nicht aus
Vor Fahrtantritt muss das Fahrzeug vollständig von Eis und Schnee befreit werden. Loser Schnee sollte mit einem Handfeger von Dach, Motorhaube und Heck entfernt, die Scheiben sowie beide Außenspiegel müssen mit einem Eiskratzer freigemacht werden. Ein kleines „Guckloch“ freizukratzen und loszufahren ist nicht erlaubt – wer dies tut, riskiert ein Bußgeld von zehn Euro und im Falle eines Unfalls sogar eine Mithaftung. Auch die Fahrzeugbeleuchtung und das Kennzeichen dürfen nicht verdeckt sein. Zur schnelleren Enteisung ist es aber verboten den Motor warmlaufen zu lassen, es schadet nicht nur der Umwelt, sondern verursacht auch unnötigen Lärm. Hier droht ein Bußgeld von bis zu 80 Euro.
Zugeschneite Verkehrsschilder gelten nicht immer
Grundsätzlich gilt: Ein Verkehrszeichen muss so aufgestellt sein, dass es mit einem schnellen, beiläufigen Blick erkennbar ist. Ist es nur leicht verschneit und die Bedeutung noch eindeutig, bleibt das Schild gültig. Manche Schilder, wie das achteckige Stoppschild, lassen sich schon anhand der Form erkennen.
Anders sieht es bei Schildern aus, deren Bedeutung nicht allein an der Form erkennbar ist, etwa dreieckige Gefahrenhinweise oder runde Verbotszeichen. Sind diese stark verschneit, kann von Verkehrsteilnehmern nicht erwartet werden, dass sie die Schilder korrekt deuten und befolgen.
Blitzer: Zugeschneites Schild ist keine Ausrede
Allerdings kann von ortskundigen Fahrern, die bestimmte Strecken regelmäßig befahren, erwartet werden, dass sie die Regeln vor Ort kennen. Wer zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit geblitzt wird, kann sich also nicht auf ein zugeschneites Verkehrsschild berufen. Unabhängig von der Sichtbarkeit der Schilder gilt jedoch stets, dass alle Verkehrsteilnehmer ihre Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen anpassen und genügend Abstand zu den Vorausfahrenden zu halten.
Weitere Infos gibt’s beim ADAC.
(Quelle: ADAC)