Neue Betrugsmasche Angebliche Steuer-Rückerstattung: Vorsicht vor betrügerischer ELSTER-Mail

Angebliche Steuer-Rückerstattung: Vorsicht vor betrügerischer ELSTER-Mail
Die Steuerverwaltung wird in einer E-Mail niemals Informationen, wie beispielsweise Kontoverbindungen und PIN anfordern, so ELSTER. (Symbolbild: iStock / Getty Images Plus)

Eine neue Betrugsmasche ist im Umlauf. Betrüger verschicken gefälschte Mails im Namen der Steuersoftware ELSTER. Das Schreiben sieht verblüffend echt aus und lockt mit angeblichen Rückzahlungen.

Die Steuererklärung bereitet vielen Menschen Bauchschmerzen und die meisten sind froh, wenn sie bei der elektronischen Steuererklärung den Button ´abschicken´ drücken können. Wenn dann aber eine Mail von ELSTER kommt, dass es eine eventuelle Rückerstattung der Steuer gibt, ist die Freude groß. Dieses Glücksgefühl nutzen Betrüger aus und verschicken im Namen der Steuersoftware gefälschte Mails.

Über Phishing-Mails gezielt an Bankdaten kommen

Auch Bayern 1 Moderatorin Susanne Rohrer hat eine solche Mail bekommen, die wie folgt lautete: „Sehr geehrte Damen und Herren, ein Rückzahlungsbetrag wurde festgestellt, wir bitten Sie die Kontoinformation zu bestätigen.“ Darunter ein Link, wo die Daten übermittelt werden soll, berichtet der Sender.

Vor solchen oder ähnlichen Phishing-Mails warnte das Thüringer Finanzministerium bereits im August dieses Jahres, als Betrugsfälle bekannt wurden und sich die Rückmeldungen häuften. Das Auffällige war, dass die Absende-E-Mail-Adresse keine offizielle ELSTER-Adresse war. Das Ziel der Betrüger ist es, gezielt an die Bankdaten der Bürger zu gelangen – und die Masche funktioniert.

Die Gauner nutzen aus, dass es beim echten Bundeszentralamt für Steuern tatsächlich Abfragen zur Bankverbindung gibt – allerdings niemals per E-Mail. So entsteht der Eindruck, die Aufforderung könne legitim sein, so Bayern 1.

ELSTER hat eine Warnung herausgegeben:

Aktuell werden gefälschte E-Mails im Namen der Steuerverwaltung versendet. Als Absender wird zum Beispiel ELSTER, das Finanzamt oder das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vorgetäuscht. In diesen Nachrichten wird der Empfänger meist aufgefordert, eine im Anhang befindliche Datei zu öffnen, bei der es sich angeblich um einen Steuerbescheid oder eine Rechnung handelt.

Sowohl Absenderadresse als auch der Inhalt der E-Mail variieren dabei ständig. In allen Fällen wird jedoch versucht, per E-Mail an Anmeldedaten sowie Konto- und/oder Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen.

Die Steuerverwaltung sendet Ihnen grundsätzlich nur Benachrichtigungen, aber niemals die eigentlichen Steuerdaten oder Rechnungen in Form eines E-Mail-Anhangs.

Bitte beachten Sie hierzu folgendes:

  • Öffnen Sie niemals Anhänge, von denen Sie nicht sicher sind, dass sie aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen.
  • Die Steuerverwaltung wird in einer E-Mail niemals Informationen, wie die Steuernummer, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern, PIN oder die Antwort auf Ihre Sicherheitsabfrage, anfordern.
  • Klicken Sie nicht auf einen eingebetteten Link in einer E-Mail, wenn Sie Zweifel daran haben, dass die E-Mail von der Finanzverwaltung stammt.
  • Allgemeine Tipps für den Umgang im Internet, sowie aktuelle Warnungen finden Sie auf den Internetseiten des BSI – Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

Hilfe und Tipps zu Phishing-Versuchen gibt es auch unter  https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/phishing/  

(Quelle: ELSTER/Bayern 1/Thüringer Finanzministerium)