Corona: Ab sofort Maskenpflicht: Stadt präzisiert Landes-Verordnung für die Fußgängerzone
Tuttlingen – Ab 19. Oktober gilt die Landes-Corona-Verordnung in ihrer fünften Aktualisierung. Diese bestimmt, dass in Fußgängerzonen ein Mund-/Nasenschutz getragen werden muss, sofern der Mindestabstand von 1,50 Meter zu weiteren Personen nicht eingehalten werden kann. Die Stadt Tuttlingen hat diese Regelung nun klar präzisiert: Im Bereich der Fußgängerzone in der Innenstadt herrscht ab sofort die generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-/Nasenschutzes. Dies betrifft auch die Wochenmärkte.