
Pauschale Mahnkosten unzulässig: Urteil gegen Versandhändler Otto stärkt Verbraucherrechte
Die Otto GmbH & Co KG hatte säumigen Kunden pauschal eine „Mahngebühr“ in Höhe von zehn Euro monatlich in Rechnung gestellt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht darin eine unlautere geschäftliche Handlung.