Schluss mit Plastik im Biomüll Landkreis Tuttlingen verschärft Kontrollen ab März 2025

Landkreis Tuttlingen verschärft Kontrollen ab März 2025
Plastik im Biomüll: Ab Mai 2025 gelten strengere Vorgaben für die Biotonne // Symbolbild. (Bild: picture alliance / Zoonar | ROBERT RUIDL)

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Ab dem 1. Mai 2025 gilt die neue bundesweite Bioabfallverordnung, die strikte Vorgaben für den Inhalt der Biotonne macht. Maximal 3 % Störstoffe sind erlaubt, um die Qualität des Biokomposts zu sichern und Umweltschäden zu vermeiden.

Plastik, Glas und Windeln im Biomüll

Im Landkreis Tuttlingen häufen sich anorganische Abfälle im Bioabfall. Kaffeekapseln, Glas, Windeln, Verpackungen und vor allem Plastiktüten – selbst solche, die als „kompostierbar“ deklariert sind – finden sich immer häufiger in der Biotonne. Diese Materialien zersetzen sich nicht vollständig und können als Mikroplastik in den Kompost und letztlich auf unsere Felder und in die Nahrungskette gelangen.

Wenn der Biomüll zu viele Störstoffe enthält, darf er nicht mehr kompostiert werden. Stattdessen wird er als Restmüll verbrannt, was die Abfallgebühren für alle Haushalte im Landkreis erhöht. Ein sauberer Biomüll spart also nicht nur die Umwelt, sondern auch bares Geld.

Verschärfte Kontrollen ab März 2025: Müllsündern droht Konsequenz

Um die Qualität des Bioabfalls zu verbessern, führt das Entsorgungsunternehmen bereits jetzt stichprobenartige Kontrollen durch.

Ab März 2025 werden diese Maßnahmen deutlich verschärft. Haushalte, die regelmäßig gegen die Sortiervorgaben verstoßen, müssen mit Verwarnungen oder sogar der Nichtleerung ihrer Biotonnen rechnen.

So geht es richtig: Tipps zur korrekten Mülltrennung

Um Plastik im Bioabfall zu vermeiden, sollten Küchenabfälle lose oder in Zeitungspapier (kein Hochglanzpapier) bzw. Papiertüten aus dem Handel gesammelt werden. Plastiktüten – auch „kompostierbare“ – gehören nicht in die Biotonne.

(Quelle: Landratsamt Tuttlingen)