Ab dem 20. Februar werden im Landkreis Tuttlingen die ersten Bezahlkarten für Flüchtlinge ausgeteilt.
Ab diesem Zeitpunkt gibt es für Asylbewerber sukzessive keine Geldüberweisungen oder Bargeld mehr vom Amt. Nahrungsmittel, Kleidung etc. müssen dann bargeldlos über die Bezahlkarte eingekauft werden.
„Im Februar erhalten die neu aus den Landeserstaufnahmen zugewiesenen Flüchtlinge und bereits im Landkreis Tuttlingen lebende Asylbewerber ohne eigenes Konto die Bezahlkarte“, erklärt Landrat Bär. Insgesamt sind dies im ersten Schritt rund 80 Personen, die eine Bezahlkarte vom Landratsamt bekommen.
„Im März werden wir die Bezahlkarte in der ersten Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Tuttlingen einführen. In den kommenden Wochen wird die Bezahlkarte sukzessive auf alle 14 Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis ausgerollt“. Anschließend werden diese auch an Flüchtlinge ausgeben, die in Wohnungen in den Gemeinden leben und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Insgesamt geht der Landkreis davon aus, dass in Summe rd. 700 Bezahlkarten ausgegeben werden.
Mit der Bezahlkarte kann man bargeldlos, ähnlich wie bei einer EC-Karte, im Einzelhandel bis zu der monatlich zur Verfügung stehenden Leistungshöhe einkaufen. Überweisungen oder gar Auslandsüberweisungen sind mit der Bezahlkarte nicht möglich. Ein alleinstehender Asylbewerber hat eine monatliche Regelleistung in Höhe von 441 EUR. Eine Bargeldabhebung ist nur noch in Höhe von maximal 50 EUR im Monat möglich. Eine Bezahlkarte erhalten nur volljährige Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Die Karte wird automatisiert vom Amt für Aufenthalt und Integration monatlich aufgeladen.
„Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Amt für Aufenthalt und Integration dafür, dass die Umstellung auf die neue Zahlungsmethode reibungslos funktioniert hat. Ich bin davon überzeugt, dass die Bezahlkarte ein weiterer Baustein zur Eingrenzung der illegalen Migration ist“, so Landrat Bär weiter.
Was verbirgt sich hinter der Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist kein Girokonto, sondern eine guthabenbasierte Zahlungskarte, die über das Visa-System funktioniert. Pro Person sind monatlich 50 Euro Bargeldabhebungen erlaubt, eine vierköpfige Familie kann also insgesamt 200 Euro in bar abheben. Bargeldloses Bezahlen ist bei über 1,3 Millionen Händlern möglich. Überweisungen sind nur an bestimmte Händler erlaubt und müssen vom Landratsamt freigegeben werden. Auch Lastschriften, z. B. für die Deutsche Bahn oder Vereine, sind nur mit Genehmigung des Landratsamts möglich.
(Pressemitteilung: Landkreis Tuttlingen)